137 137. Ständische Schrift aus das Königliche Decret vom 1. März 1868, den Eisenbahnbau Großenhain-Cottbus betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Mittelst Allerhöchsten Decrets vom 1. März dieses Jahres haben Ew. Kö nigliche Majestät unter anderen auf Eisenbahnen bezügliche Fragen auch die jenige über Erbauung einer Eisenbahn von Großenhain nach Cottbus zur Erwäg ung der Ständeversammlung gestellt und darüber unsere Erklärung gefordert. Derselbe Gegenstand ist auch durch verschiedene Petitionen, nämlich die: I. des Eiseubahneomite's und Stadtraths zu Großenhain, der Einwohnerschaft dieser Stadt, des dortigen Gewerbevereins, der Gemeinden und beziehentlich Rittergüter zu Liega, Ponickau, Kraußnitz, Quersa, Kalkreuth, Raschütz, Pristewitz, Thiendorf, Schönfeld, Zschieschen, Colmnitz, Lampertswalda, Stauda, Mülbitz, Nasseböhla, Kleinthiemig, Uebigau, Bauda, Wildenhain, Walda, Adelsdorf, Skäßchen, Krau- schütz, Schönborn, Eichler's und Genossen zu Lieg«; II. der Gemeinde und beziehentlich des Ritterguts zu Zschorna und Dobra, des Rittergutsbesitzers Philipp und Genossen zu Mühlbach, der Gemeinde Lieg«, der Gemeindevertretungen zu Ober- und Niederröderu, Ober-, Mittel- und Unter ebersbach, Cunnersdorf und Freitelsdorf, Schumann's und Genossen in Cunners dorf, Rödern und Lampertswalda, und des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Radeburg, in der Ständeverfammlung angeregt worden. Wir haben uns in Folge namentlich des Umstands, daß durch Zögerung in der ständischen Beschlußfassung die Möglichkeit des Zustandekommens einer CottbuS- Großenhainer Eisenbahn leicht gefährdet und dies vielleicht für einen Theil des Erste Abtheilung, 4. Band. 21