14S M 140. Ständische Schrift auf das Königliche Decret vom 12. November 1867, die Zoll-, Steuer-, Handels- und SchifffahrtSverhältniffe betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Ew. Königliche Majestät haben den Ständen mittelst Allerhöchsten De- cretS vom 12. November 1867 Mittheilung darüber zugehen lassen, was seit dem 9. November 1863 in Bezug auf die Zoll-, Steuer-, Handels- und Schiff fahrtsverhältnisse vorgekommen ist, und erwarten hierüber allenthalben die Erklär ung der Ständeversammlung. Nachdem die verfassungsmäßige Berathung dieses Allerhöchsten' DecretS in beiden Kammern erfolgt ist, erklären wir uns, soweit es dessen nach der neueren politischen Stellung Sachsens noch bedarf, allenthalben einverstanden mit den unter Nr. I., II. und III. aufgeführten Zollvereinsverträgen, den abgeschlossenen Zoll-, Steuer-, Handels- und Schisffahrtsverträgen Sachsens mit auswärtigen Staaten und den Beziehungen des Zollvereins mit auswärtigen Negierungen, sowie den Zoll vereins-Steuerangelegenheiten über die Tarifänderungen u. s. w., und ertheilen hierzu, soweit solches erforderlich, unsere nachträgliche Zustimmung. An Ew. Königliche Majestät gestatten wir uns ferner in ehrerbietigster Weise den Antrag zu richten: daß Ew. Königlichen Majestät Regierung nach Maßgabe des in der Ständischen Schrift vom 10. Juli 1864 gestellten Antrags die . Erörterungen über die Frage: ob die Maischsteuer mit der Producten- Erste 23 Abtheilung, 4. Band.