157 Ständische Schrift auf das Königliche Decret Nr. 105, den Entwurf eines Gesetzes über Entziehung der staatsbürgerlichen Rechte in Folge der Verübung von Verbrechen betreffend. All er durchlauchtigst er rc. rc. rc. Nachdem beide Kammern, und zwar die erste Kammer in ihrer Sitzung vom 6. April, die zweite Kammer in ihrer Sitzung vom 8. Mai laufenden Jahres, den Beschluß gefaßt haben: Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung zu ersuchen, den mittelst Allerhöchsten Decrets vom 10. Februar laufenden Jahres den Ständen zur Erklärung zugefertigten Gesetzentwurf über die Entziehung der staats bürgerlichen Rechte in Folge der Verübung von Verbrechen wieder zurück zuziehen und denselben nach Befinden der nächsten Ständeversammlung zur Berathung vorzulegen, so stehen wir nicht an, diesen Beschluß, zu dessen Motivirung wir uns auf die einschlagenden Deputationsberichte und Kammerverhandlungen beziehen, Ew. Kö niglichen Majestät allerunterthänigst anzuzeigen, und verharren wir in un wandelbarer Treue und tiefster Ehrfurcht Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 26. Mai 1 868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.