160 Zu Bei dem Budget. I. Die Staatseinkünfte betreffend. Unter Zustimmung Ew. Königlichen Majestät Regierungscommifsarien ist es uns, nach Maßgabe der neueren Erfahrungen, thunlich erschienen: Pos. 1, Forst- und Jagdnutzungen, von 1,600,000 Thlr. auf 1,650,000 Thlr., Pos. 5 a., Nutzung des Königlichen Steinkohlenwerk-, von 50,000 Thlr. auf 86,000 Thlr., P°s- 6, Nutzung der Porcellanmanufactur, von 13,000 Thlr. auf 18,000 Thlr., Pos. 8, Berg- und Hüttennutzungen, von 101,000 Thlr. auf 155,000 Thlr. zu erhöhen, indem — was die letztere Position anlangt — die von Ew. König lichen Majestät Regierung bestellten Commissare sich bereit erklärten, daß 6 , die Gencralschmelzadministration, mit 150,000 Thlr. statt 106,000 Thlr. in Ansatz komme, und unter O., Blaufarbenwerk zu Schlema, die bei Nr. 7 a. de« Specialetats zu Neubauten postulirten 10,000 Thlr. als nicht unumgänglich nöthig für die Finanzperiode 18AA auszusetzen gestatteten. Gleichfalls im Einverständnisse mit Ew. Königlichen Majestät Regier ung haben wir bei