162 vom Wechselstempel mit 75,000 Thlr. statt 52,000 Thlr. gemeinjährig zu etatifiren und sonach den Gesammtbetrag dieser Position von 395,000 Thlr. auf 418,000 Thlr. zu erhöhen. Anlangend endlich den am Schluffe des Einnahmebudgets unter „Hier über" aufgeführten Zusatz aus den verfügbaren Beständen des mobilen Staats vermögens, so ist derselbe von uns um 127,337 Thlr. erhöht worden, nämlich um 15,000 Thlr. aus dem zu Pos. 16e. und um 60,000 - aus dem zu Pos. 85a. des Ausgabebudgets ehrerbietigst be merkten Grunde, ingleichen nm 52,337 - mit Rücksicht auf die Bilanz des Budgets. II. Den Staatsaufwand betreffend. Zu Pos. 14. Oberappellationsgericht. In der Budgetvorlage befinden sich zwar 57,705 Thlr. normalmäßig und 500 Thlr. transitorisch postulirt, allein mittels unmittelbarer Zuschrift des Justiz ministeriums an die Finanzdeputationen ist das Postulat auf 57,255 Thlr. normalmäßig und 500 - transitorisch vermindert worden, welche wir bewilligt haben. Bei Pos. 16 a., Etat der Untergerichte, haben wir die postulirten Summen, einschließlich der (bei Nr. I 5) zu Dienst bezügen für Fröhne, Diener, Hausmänner, Boten rc. geforderten 26,369 Thlr. unverändert gelassen und ertheilen dabei zu der in Gemäßheit früheren ständischen Antrags bereits durchgeführten Fixation der Amtsfröhne und Amtsboten die in dem Allerhöchsten Decrete vom 26. Januar 1868 verlangte Provisorische Genehmigung.