Zu Pos. 24 e., Elsterbad, sind von uns im Ganzen 12,628 Thlr. transitorisch bewilligt worden, indem wir außer den in der Budgetvorlage geforderten 315 Thlr. noch 12,31 3 Thlr. nach näherem Inhalte der Ständischen Schrift vom 10. Januar 1868 behufs angemessener Erweiterung des Badebetriebs Ew. Kö niglichen Majestät Regierung zur Verfügung gestellt haben. Bei Pos. 26 a., zu außerordentlichen Ausgaben beim Departement des Innern, haben wir dem postulirten Normalquantum für jedes der Jahre 1868 und 1869 10,600 Thlr. transitorisch beigefügt, indem wir für die Stadtgemeinde Johanngeorgenstadt einen StaatSbei- trag von 20,000 Thlr. bewilligt haben, und zwar: 15,000 Thlr. zu Herstellung der Kirche und der geistlichen und Schulgebäude, gemäß des Allerhöchsten Decrets vom 6. April 1868, ingleichen 5,000 - zu den anderweit durch das Brandunglück dringend nöthig ge wordenen communlichen Herstellungen und Ausgaben. Bei Pos. 28, LandeS-Heil-, Straf- und Versorganstalten, sind von uns in gleicher Weise für jedes Jahr 35,000 Thlr. transitorisch zugesetzt worden, indem wir auf Grund des Allerhöchsten DecretS vom 7. April 1868 Ew. Königlichen Majestät Regierung die Summe von 70,000 Thlr. für die laufende Finanzperiode zu Neubauten und Einrichtungen zur Verfügung gestellt haben, nämlich: 40,000 Thlr. zu dem Aufwande für Einrichtung einer Landwirthschaft (ferme sxrieole) bei der Irrenanstalt in Colditz zu Unter bringung von 50 bis 70 Irren, einschließlich deS Kauf. Preises für das hierzu erworbene Grundstück;