darauf Bedacht zu nehmen, daß durch Beschaffung von Amtswohnungen den dies- fallsigen, den Interessen des öffentlichen Dienstes höchst nachtheiligen Unzuträg lichkeiten ein Ende gemacht werde. Zu denjenigen Gerichtsämtern, bei denen sich die vorstehend angedeuteten Uebelstände in der neuesten Zeit vorzugsweise geltend gemacht haben, gehören nun namentlich die zu Hainichen, Lengefeld, Wilsdruff, Burgstädt und Herrnhut, während das Brandunglück zu Johanngeorgenstadt, durch welches das dortige Gerichtsamthaus sammt Frohnveste vollständig vernichtet worden ist, den Wieder aufbau desselben zur unabweisbaren Nothwendigkeit gemacht hat. Will man nun auch mit Rücksicht auf die jetzt an die Finanzen des Staates gestellten bedeutenden Ansprüche davon absehen, die fraglichen Bauten auf einmal in Angriff nehmen zu lassen, so erheischt doch die Sachlage eine Abhülfe so dringend, daß die nach und nach zu bewerkstelligende Ausführung der fraglichen Neubauten nicht von der Hand gewiesen werden kann, ohne sich den begründetsten Borwürfen der Nichtbeachtung wahrgenommener Uebelstände auszusetzen. Man beabsichtigt daher, in der dermaligen Finanzperiode die dringendsten der oben erwähnten Baulichkeiten in Ausführung zu bringen, und hofft dies bewerk stelligen lassen zu können, wenn Seiten der Stände die Erhöhung der bei der Position für Justizneubauten eingestellten 20,000 Thlr. auf 30,000 Thlr. Genehmigung findet, so daß zu Deckung der in Rede stehenden Baukosten im Ganzen der Justizverwaltung eine Summe von 60,000 Thlr. für die Jahre 1868 und 1869 zu Gebote stände. Seine Majestät lassen daher den getreuen Ständen gegenwärtige Mittheilung unter Bezugnahme auf die in der Beifuge unter O ersichtliche Zusammenstellung der tatsächlichen Verhältnisse andurch zugehen und sehen hierauf allenthalben der Erklärung und Ermächtigung derselben in Huld und Gnade entgegen. Dresden, am 24. Februar 1868. Iohaii n. vr. Robert Schneider.