190 O. Beilage zur Ständischen Schrift, das Budget betreffend. I. Budget der Staatseinkünfte. Unter ehrerbietigster Bezugnahme auf die in den Landtagsacten enthaltenen Gründe ersuchen wir Ew. Königlichen Majestät Regierung: zu Pos. 10 a., in Betreff der bei den Eisenbahnen bestehenden Frachtdisparitäten, bei der competenten Bundesbehörde auf Beseitigung oder mindestens Linderung des unleugbaren Uebelstandes nach Kräften hinzuwirken. Zu Pos. 15/16 möge Ew. Königlichen Majestät Regierung in Erwägung ziehen: 1. auf welche Weise das Chaussee- und Brückengeld für Passanten und Staats- casse vortheilhafter als bisher zu erheben sei, und dem nächsten Landtage darüber weitere Mittheilung zugehen lassen. Ferner haben wir uns zu dem Anträge vereinigt, Ew. Königlichen Ma jestät Regierung möge 2. versuchsweise das Offenlassen der Schlagbäume anordnen. Zu Pos. 25 veranlassen und ermächtigen wir Ew. Königlichen Majestät Regierung: 1. auf dem Verordnungswege die Bestimmungen unter Nr. 2 und 3 im Tarife zum Schlachtsteucrgesetze vom 15. Mai 1867 dahin abzuändern, daß Jungvieh über 1 00 Pfund und unter 300 Pfund zu dem ermäßig ten Steuersätze von 2 Thlr. gleich den Kühen unter 300 Pfund be steuert werde. Auch beantragen wir, Ew. Königlichen Majestät Regierung wolle da hin Anordnung treffen, daß 2. da, wo es von den Steuerpflichtigen gewünscht wird, die Betriebspläne für Brennerei und Brauerei durch die Post auf Kosten der Steuerpflichtigen vermittelt werden können.