191 II. Budget des Stuatsaufwands. Zu Pos. 1 ä. ersuchen wir Ew. Königlichen Majestät Regierung, in Erwägung zu ziehen: ob nicht durch geeignete Einrichtungen, ähnlich denen wie in London und Wien, die Benutzung der in den öffentlichen Sammlungen enthaltenen Kunstschätze, als Borbilder für die Kunstindustrie, erleichtert werden könne. Zu Pos. 16a. wolle Ew. Königlichen Majestät Regierung in Erwägung ziehen: 1. ob nicht, bei wirklich nachgewiesenem Wohnungsmangel, die Aufhebung des Gerichtsamts Herrnhut unter entsprechender Verweisung seines Gerichts» sprengels in die nächstgelegenen Gerichtsämter zu verfügen sein möchte, 2. ob es thunlich sei, das Bezirksgericht zu Eibenstock aufzuheben und die be treffenden Gerichtsämter mit den angrenzenden Bezirksgerichten zu ver einigen, über den Erfolg dieser Erwägungen aber der nächsten Ständeversammlung Mit theilung machen. Zu Abtheilung 6. des Ausgabebudgets im Allgemeinen haben wir uns zu dem Anträge vereinigt, daß in Betreff der den Verwaltungs- und Justizbeamten aus Anlaß aus wärtiger Expeditionen zu gewährenden Auslösungen eine gleichmäßige Be stimmung getroffen und zugleich für die sofortige Erstattung der dieS- fallsigen Berlage und Auslösungen Sorge getragen werde. Zu Pos. 23a. haben wir beschlossen, bei Ew. Königlichen Majestät Regierung die alsbaldige allgemeine Auflösung des Communalgardeninstituts, sowie zu Pos. 27 (Unterposition Nr. 3) die alsbaldige Aushebung der Kunstacademie zu Leipzig, soweit dieselbe als Staatsinstilul besteht, ehrerbietigst zu beantragen. Erste Lbtheilung, 4. Bind. 29