192 Zu Pos. 33b. drücken wir Ew. Königlichen Majestät Regierung den Wunsch aus, dieselbe wolle bei Abschließung neuer Contracte über die Verpachtung von Kammer gütern den Pächtern die Verbindlichkeit der unentgelvlichen Leistung von Baufuhren mindestens zu allen Reparaturbauten und auch kleineren, durch contractliche Bestimmung festgestellten Neubauten übertragen. Zu Pos. 66b. beantragen wir: Ew. Königlichen Majestät Regierung wolle I. auf ehebaldigste Errichtung eines Gymnasiums in der Stadt Chemnitz Bedacht nehmen; II. die Frage einer weiteren Vermehrung der Gymnasien des Landes in Erwägung ziehen und hierüber der nächsten Ständever sammlung Mittheilung machen; III. zur Befriedigung desjenigen Bedürfnisses nach höheren Bildungs- anstaltcn, welches die neue Militärgesetzgebung hervorgerufen hat, die Vervollkommnung beziehentlich Vermehrung der Gym nasien und Realschulen in den verschiedenen Theilen des Landes nach Kräften befördern; I V. jedenfalls aber in einer vorzugsweise Ackerbau treibenden Gegend des Landes eine Realschule mit landwirthschaftlicher Abtheilung baldigst in's Leben rufen; V. die Erhöhung des Schulgeldes bei den unter Königlicher Ver waltung stehenden Gymnasien und Realschulen, unter gleich zeitiger Vermehrung des Disposilionsquantums zu Schulgeld- erlassen für ärmere Schüler, in Erwägung ziehen. Zu Abtheilung K. des Ausgabebudgets im Allgemeinen erneuern wir den bei früheren Verhandlungen über die Wartegelder wiederholt betonten und noch in Kraft stehenden Antrag: Ew. Königlichen Majestät Regierung wolle den, in der den De putationen mitgetheilten Uebersicht aufgeführten Wartegeldempfängern, welche bereits über drei Jahre Wartegeld erhalten haben, baldmöglichst eine, ihren Kräften angemessene anderweite active Stellung auweisen und Denjenigen, bei denen dies nicht thunlich ist, die gesetzliche Pension gewähren.