148. Teeret an die Stände, die Zurückziehung der Vorlage, das Landes-Jmmobiliar-Brand versicherungswesen betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 28. Mai 1868. Seine Majestät der König haben auf den Antrag in der Ständischen Schrift vom 27. dieses Monats zu beschließen geruht, daß die mittelst DecretS vom 24. Januar dieses JahreS den getreuen Ständen zugegangenen, das Landes- Jmmobiliar-Brandversicherungswesen betreffenden Vorlagen wieder zurückgezogen werden. Von der gleichzeitig der Staatsregierung ertheilten Ermächtigung, die aus die Form der Geschäftsführung im Brandversicherungswesen bezüglichen Bestimmungen der im Entwürfe vorgelegten Novelle zum Gesetze vom 23. August 1862 im Wege der Verordnung zu erlassen, soll Gebrauch gemacht werden. Seine Königliche Majestät verbleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden wohlgewogen. Dresden, den 27. Mai 1868. Johann. Hermann von Nostitz-Wallwitz.