208 Ew. Königlichen Majestät zeigen wir daher diesen Beschluß zur weiteren Entschließung hierdurch ehrerbietigst an und beharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 26. Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Stand eversaunnlung.