Lage des ganzen Gebäudes immer dieselbe bleiben müßte. Man hat daher auch hier vorläufig auf Erlangung eines Bauplatzes sein Absehen gerichtet und eS ist auch gelungen, vorbehaltlich definitiver Genehmigung, einen solchen unmittelbar vor der Stadt an der Straße nach Nossen sich zu sichern. Ebenso hat man ein dem Justizministerium neuerdings gemachtes Kaufs anerbieten nicht von der Hand weisen zu dürfen geglaubt, nach welchem ihm die Gelegenheit geboten ist, in Lengefeld ein nach dem Gutachten des Sachverständigen zu Errichtung als Gerichtshaus sammt Beamtenwohnung und Arresthaus nach Lage, Bauart und dermaligem baulichen Zustande geeignetes Hausgrundstück zu erwerben. Anlangend 6. Burgstädt, sind auch hier die Expeditionslocalitäten so beschränkt, daß, da deren Vermehrung durch einen Umbau nicht thunlich ist, auf einen Neubau wird Bedacht genommen werden müssen, sollen nicht die dermalen bereits wahrgenommenen Unzuträglichkeiten sich in einer nach jeder Richtung hin höchst empfindlichen Weise steigern. Was ferner v. Johanngeorgenstadt betrifft, so bedarf es keiner weiteren Begründung, daß zum Wiederaufbaue eines Gerichtsgebäudes zu verschreiten ist, zumal da eine Einziehung des dortigen Gerichtsamtes, schon wegen örtlicher Verhältnisse unthunlich sein würde, ganz abgesehen davon, daß eine solche Maßregel die ohnehin schwer heimgesuchte Stadt in ihren Interessen wesentlich beeinträchtigen und Seiten der dortigen Einwohner schaft die begründetsten Reclamationen Hervorrufen würde. Endlich ist L. in Herrnhut die Lage der Beamten in Bezug auf Erlangung von Wohnungen eine äußerst mißliche und von der Art, daß, das Fortbestehen des dortigen Gerichtsamtes vor ausgesetzt, eine schleunige Abhilfe dringend Noth thut, da, daß eine solche nicht schon längst einzutreten gehabt hat, nur dem Umstande zu danken gewesen ist, daß sowohl der Gerichtsvorstand, als der erste Referendar mit Hausgrundstücken daselbst angesessen sind. Eine Veränderung in diesen Personen würde dem Justiz ministerium die erheblichste Schwierigkeit bei Wiederbesetzung der gedachten Stellen bereiten, da jetzt schon bei Anstellung des zweiten Referendars und der übrigen Beamten wegen Mangels an Familienquartieren nur auf unverheirathete Personen