214 o Zu 8 1. Im ersten Satze des § 1 sind die Worte: „welchen ein Recht auf Befriedigung ihrer Forderungen aus unbeweg lichen Sachen zusteht," mit folgenden zu vertauschen: „welche aus einem dinglichen Rechte auf Befriedigung aus bestimmten unbeweglichen Sachen Anspruch haben." Zu 8 3. Auf der ersten Zeile sind die Worte: „Einleitung der" in Wegfall zu stellen, und nach den Worten: „unbeweglicher Sache" die: „des Gemeinschuldners" einzusügen. Zu 8 4. Dieser Paragraph ist unter der Voraussetzung zu streichen, daß der Gesetz entwurf, eiue Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen rc. betreffend, insbesondere dessen 8 16, mit dem gegenwärtigen Gesetze wenigstens gleichzeitig zur Publication gelangt. Zu 8 6. Auf der fünften Zeile sind nach dem Worte: „Befriedigung" noch folgende Worte: „oder über andere, den ConcurS betreffende Fragen" hinzuzufügen. Zu 8 8. Auf der zweiten Zeile ist das Wort: „vier"