2i9 Wir beantragen: Zu § 1, daß im zweiten Satze statt des Wortes: „ Dampfschifsfahrtsunternehmungen " gesetzt werde: „ Schisffahrtsunternehmungen." Zu 8 3 die Vertauschung des Wortes: „Arbeiter" mit: „Fabrikarbeiter." Zu 8 5 folgenden Zusatz: „Eine Concession der OrtSobrigkeit ist auch erforderlich zum Verkaufe von Branntwein und anderen Spirituosen in Quantitäten unter einem halben Eimer (Kleinhandel), dafern solcher nicht die in eigener Brennerei erzeugten Produkte betrifft. Den bisher bestandenen Berkaufsgeschästen ist die Concession nicht zu verweigern und haben dieselben Stempel und Kosten dafür nicht zu entrichten." Für 8 11 folgende veränderte Fassung: „Der dritte Absatz von § 38 des Gewerbegesetzes wird folgender gestalt abgeändert: Diese Strafe ist insbesondere verwirkt von Jedem, welcher, ohne Concession nach 8 5 zu haben, Kleinhandel mit Branntwein oder anderen Spirituosen treibt, ingleichen von Jedem, welcher, ohne Schankconcession zu haben, Bier, Wein, Branntwein oder andere Spirituosen zum sofortigen Genüsse in seinem Locale verkauft. Im Falle wiederholter Zuwiderhandlungen kann die Concession entzogen werden." 33*