6 Rücksicht zu nehmen gewesen, dessenohnerachtet aber es schon vorgekommen ist, daß selbst diese kein Unterkommen in Herrnhut gefunden und sich ein solches haben auf einem der nächstgelegenen Dörfer verschaffen müssen. Daß derartige Verhältnisse aber nicht darnach angethan sind, das dienstliche Interesse zu befördern, unterliegt keinem Zweifel und man hat daher bereits im Jahre 1865 ein in der unmittelbaren Nähe des Gerichtsamthauses gelegenes Grundstück für den FiscuS erkauft, um auf demselben ein Beamtenwohngebäude, auf 5 Wohnungen berechnet, errichten lassen zu können.