223 Ständische Schrift auf die Beschwerde und Petition der Grundstücksbesitzer zu Leutsch, deren Schäden durch den Thüringer Eisenbahndamm rc. betreffend. Allerdnrchlauchtigster rc. rc. rc. -Äie Grundstücksbesitzer zu Leutsch haben sich in einer Eingabe an uns gewendet, worin sie über das bei Concessionirung der Thüringischen Eisenbahn von den König lichen Behörden beobachtete Verfahren Beschwerde führen und um Hülfe gegen die ihrer! Grundstücken bei Hochwasser drohenden Gefahren, sowie um unsere Ver wendung dafür bitten, daß von dem Königlichen Fiscus die bereits erlittenen Schäden ersetzt werden. Wir haben diese Beschwerde- beziehentlich Bittschrift in pflichtmäßige Berat ung gezogen und nach Anhörung und mit Zustimmung eines Königlichen Commissars beschlossen, dieselbe, abgesehen jedoch von dem auf Schadenersatz gerichteten Petitum, worüber, als einer Rechtsfrage, der Ständeversammlung eine Competenz nicht zu steht, Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung zur Erwägung zu über- reichen. In tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue verharren wir kW. Königlichen Majestät Dresden, den 28. Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.