dergleichen die Petitionen der Collaturbehörden zu Werdau und Reichen bach und die des pädagogischen und des städtischen Verein« zu Leipzig, sowie die Schrift des DiaconuS Härtig, zur Kenntnißnahme an die Königliche Staatsregierung abzugeben, auch gegen Hochdieselbe die Erwart ung auszusprechen: sie werde zu der von ihr in Aussicht genommenen Revision des Schulgesetzes vom 6. Juni 1835 und der dasselbe ergänzenden Gesetze und Verordnungen schon in nächster Zeit Einleitung treffen und dabei namentlich die verschiedenen Verhältnisse zwischen Stadt und Land in Betreff des Schulwesen« berücksichtigen. Die wir in tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue verharren / Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 28. Mai 1 868 allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversauimlmig.