301 .M 161. Ständische Schrift über den mittelst Königlichen Decrets vom 17. Februar 1868 vorgelegten Gesetzentwurf, die juristischen Personen betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (§w. Königliche Majestät haben mittelst Allerhöchsten Decrets vom 17. Februar 1868 der gegenwärtigen Ständeversammlung einen anderweiten Ent wurf zu einem Gesetze, die juristischen Personen betreffend, vorlegen lassen. Nachdem derselbe in beiden Kammern verfassungsmäßig berathen worden ist, haben wir das Ergebniß dieser Berathungen vermittelst einer den letzteren ent sprechenden Redaction des Entwurfs in der Beilage unter O zusanimengestellt, indem wir zu weiterer Motivirung der in Antrag gebrachten Abänderungen und Zusätze auf den Inhalt der erstatteten Berichte und der aufgenommenen Protokolle ehrerbietigst Bezug nehmen. Unter der Voraussetzung, daß die gedachten Abänderungen und Zusätze huld reichste Berücksichtigung finden werden, ertheilen wir unsere ständische Zustimmung zu dem Eingangs erwähnten Gesetzentwürfe und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 26. Mai 1868. allerunterhänigst treugehorsamste Ständeversammlung.