366 8 17. Die Verkeilung eines Mehreren als des reinen Gewinns unter die Mit glieder ist nicht gestattet. Zinsen von bestimmter Höhe dürfen für dieselben wegen der von ihnen ge machten Einlagen weder bedungen, noch ausgezahlt werden (vergl. aber 8 47). 8 18. Die Genossenschaft wird durch ihren Vorstand sowohl gegen die einzelnen Mitglieder, als gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Von dem Vorstande werden auch die der Genossenschaft obliegenden Eide geleistet. Die Bestellung des Vorstands ist jederzeit widerruflich, unbeschadet der Ent schädigungsverbindlichkeiten ans bestehenden Verträgen. Die Handlungen der dem Gerichte angezeigten oder nach § 1 4 legitimirten Vorstandsmitglieder bleiben gültig und für die Genossenschaft verbindlich, wenn sich auch später etwa die Ungültigkeit ihrer Wahl ergeben sollte. 8 19. Genossenschaften können eine in den Personen des Vorstands vorgekommene Veränderung einem Dritten nur dann entgegensetzen, wenn dieselbe in das Ge nossenschaftsregister eingetragen (vergl. §§16 und 71), und bei Genossenschaften, welche die Legitimation ihres Vorstands durch Bekanntmachung in öffentlichen Blättern bewirken (811 Nr. 10), überdies die öffentliche Bekanntmachung statutenmäßig erfolgt oder dem Dritten bei Abschluß des Geschäfts die Aenderung bekannt gewesen ist. Ist die Aenderung eingetragen und beziehentlich öffentlich bekannt gemacht worden, so muß jeder Dritte dieselbe gegen sich gelten lassen, so fern nicht durch die Umstände die Annahme begründet ist, daß er die Aenderung bei Abschluß des Geschäfts weder gekannt habe, noch habe kennen müssen. 8 20. Der Vorstand ist der Genossenschaft gegenüber verpflichtet, die ihm durch das Statut oder durch Beschlüsse der Genossenschaft auferlegten Beschränkungen ein zuhalten. Gegen dritte Personen haben jedoch dergleichen Beschränkungen keine recht liche Wirkung. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter ge wissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden