M 165. Ständische Schrift, die Petitionen I. F. Stahlknecht's zu Chemnitz und Genossen, die Einführung einer Schulbibel betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. I. F. Stahlknecht zu Chemnitz und Genossen haben in mehreren gleichlauten den, an beide Kammern gerichteten, mit einigen Tausend Unterschriften versehenen Petitionen vom 2. October 1867 gebeten: die Kammern wollen sich gütigst dahin verwenden: n) daß vom Ministerium des Cultus eine Anzahl nicht der strengen Richtung angehöriger Theologen und ebensoviel Pädagogen beauf tragt werden, entweder 1. unter den vorhandenen Bibelauszügen den geeignetsten auszu wählen und die etwa nöthigen Verbesserungen daran vorzu nehmen, oder 2. einen neuen, den Schulzwecken entsprechenden Auszug aus der Bibel zu machen; b) 1. daß der so zu Stande gekommene Auszug in allen Volksschulen des Königreichs gesetzlich eingeführt werde, oder (dafern man dies um des religiösen Bildungsstandes mancher Gemeinden nicht für zweckmäßig erkennen sollte) 2. daß vom Tage der Genehmigung an die Schulbehörden an gewiesen würden, die allgemeine Einführung der Schulbibel jeder Gemeinde zu gestatten, deren nächste Vertreter sich zu diesem Vorgehen bereit erklärten. Beide Kammern haben, nach verfassungsmäßiger Berathung, nach Vernehmen mit dem Königlichen Cultusministerium und nachdem dasselbe, unter deni Hinweise auf eine veränderte Organisation der kirchlichen Behörden, welchen die Frage wegen Zulässigkeit und Herstellung eines Bibclauszugs zum Gebrauche in den Erste Abtheilung, 4. Band. 48