332 Schulen zur Beantwortung zu überlassen sei, keinen Anstand genommen, wieder holt die Zusage zu ertheilen, daß dasselbe über die Frage wegen Zulässigkeit und Herstellung eines Bibelauszugs zum Gebrauche in den Schulen schon jetzt vorbereitend das Gutachten des evangelischen Laudesconsistoriums, sowie der theologischen Facultät zu Leipzig und beziehentlich pädagogisch erfahrener Männer, namentlich von pädagogischen Mitgliedern der Universität erfordern werde, unter Bezugnahme auf die erwähnten Zusagen beschlossen: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellten Gutachten über die Zweckmäßigkeit der Einführung eines Bibelauszugs in den Sächsischen Volksschulen ehcbaldigst einzuholen, dabei namentlich auch die Ansichten praktisch erfahrener Schulmänner zu vernehmen und die so erlangten Gutachten seiner Zeit zur Kenntniß der Synode für weitere Behandlung der Sache zu "bringen, über das Ergebniß dieser Ver handlung aber einem der nächsten Landtage Mittheilung zu machen. Indem Ew. Königlichen Majestät wir diesen unseren Beschluß ehrerbietigst unterbreiten, verharren wir in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 28. Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.