346 Königlichen Majestät StaalSregierung gestellten Anträgen, endlich mit der besonderen, der Staatsregierung ertheilten Ermächtigung: durch eine aus Regierungsbeamten und aus von den Kammern gewählten Mitgliedern derselben bestehende Revisionscommission ans Grund her über die Decrete Nr. 83, 9 4, 97, 108 und 110 gefaßten ständischen Beschlüsse eine Revision des Strafgesetzbuchs, der Strafproceßordnung und der zur Einführung der letzteren erlassenen Publicationsverordnung und hierbei die nöthigen Ergänzungen und Abänderungen vorzunehmen, dabei auch die Gesetze vom 25. September 1861 (Abänderung des Strafgesetzbuchs und der Strafproceßordnung betreffend), vom 15. Juli 1858 und vom 26. Juli >858 (Erläuterungsgesetze u. s. w.) zu berücksichtigen und in dieser durch die Revisionscommission sestgestellten neuen Fassung das Strafgesetzbuch und die Strafproceßordnung in dem Gesetz- und BerordnungSblatte zur Publication zu bringen, endlich die Gesetze über die Wabl der Geschwornen, über das Verfahren vor den Geschwornen und eventuell über die Beiziehung von Schöffen vor ihrer Publication mit Rücksicht auf die bei diesen Gesetzentwürfen, sowie bei den Novellen zu dem Strafgesetzbuche gefaßten ständischen Beschlüsse in Bezug auf Redaction nochmals zu revidiren und gleichfalls die nöthigen Ergänzungen und Berichtigungen vorzunehmen, nicht minder schließlich die genannten Gesetze in der durch die Commission festgestellten Maße zur Publication zu bringen; genehmigt worden. Die wir in tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue beharren Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 28. Mai > 868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.