351 171. Ständische Schrift, den mittelst Allerhöchsten Decrets vom 22. Februar 1868 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über mehrere Abänderungen der Strafproceß- ordnung betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (§w. Königliche Majestät haben den versammelten Ständen mittelst Aller höchsten Decrets unter Nr. 110 einen Gesetzentwurf über mehrere Abänderungen der Strafproceßordnung zur Berathung und Erklärung zugehen lasten. Die verfassungsmäßige Berathung dieses Gesetzentwurfs ist erfolgt und haben wir in Uebereinstimmung mit Ew. Königlichen Majestät Regierungscommis- sare demselben mit den in der Anfuge 8ub O vorgeschlagenen Abänderungen und Zusätzen, beziehentlich Anträgen, auf welche wir uns ehrfurchtsvoll hinzuweisen gestatten, unsere Zustimmung gegeben und ertheilen unter der Voraussetzung, daß dieser Entwurf mit den vereinbarten Abänderungen und Zusätzen von der erwählten Redactionscommission in die Strafproceßordnung eingearbeitet werde und so zur Publication gelange, unsere ständische Genehmigung. Zugleich haben wir bei Berathung des Gesetzentwurfs beschlosten, Ew. Kö niglichen Majestät Regierung zu ermächtigen: dahin Anordnung zu treffen, daß nach Zurückziehung des Gesetzentwurfs, die Entziehung staatsbürgerlicher Rechte in Folge der Verübung von Ver brechen betreffend, alle Diejenigen, welche in Folge einer wegen eines nach allgemeinen Begriffen entehrenden Vergehens wider sie anhängig gewesenen