357 Zu Art. 287. In Abs. 1 ist hinter das Wort: „Fragen" noch: „unmittelbar" einzufügen, auch das Wörtchen: „oder" nach: „Zeugen" zu vertauschen mit: «und," sowie Abs. 2 so zu fassen: „Bei den auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorgeladenen Personen hat diesen, bei den von dem Angeklagten vorgeschlagenen Letztere in erster Reihe das Fragerecht." Zu Art. 292, Abs. 2. Im ersten Satze von Abs. 1 ist hinter: „Leumundszeugnissen" einzuschalten: „von Behörden und in öffentlichen Pflichten stehenden Personen." Zu Art. 338a., b. In Art. 3381»., Abs. 3 sind die Worte: „insbesondere an die durch den Wahrspruch festgestellten Thatsachen" zu streichen. Zu Art. 378 e. Im zweiten Satze ist nach den Worten: „eiugewendet hat," einzufügen: „sowie der andere Theil." Zu Art. 386. In dem Zusatze zu Nr. 4 ist anstatt: „wegen des Rückfalls" zu sagen: „wegen eines Rückfalls." 51*