372 ferner möge in §4 anstatt: „den 1. Juli 1870" gesetzt werden: „den 1. Juli 1873." Im Uebrigen haben wir den Inhalt des Entwurfs durchgängig genehmigt und sind unter den vorstehend angegebenen, zu §§ I und 4 beschlossenen Abänder ungen mit dessen Publication einverstanden. Die wir in tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 28. Mai 1868. allerunterhänigst treugehorsamste Ständeversammlung.