373 174. Ständische Schrift auf das Allerhöchste Decret vom 16. April 1868, die Besetzung des Staatsgerichtshofes betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Königliche Majestät haben mittelst Allerhöchsten DecretS vom 1 6. April 1868 die erneuerte Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern für den Staatsgerichtshof anzuordnen geruht. Diese Wahl ist in beiden Kammern in verfassungsmäßiger Form vorgenommen worden und es sind hierbei von der ersten Kammer: 1. der Geheime Rath vr. von Wächter zu Leipzig, 2. der Geheime Rath, Appellationsgerichtspräsident a. D. I)r. Beck eben- daselbst und 3. der Major v. d. A. von Schönfels zu Dresden, von der zweiten Kammer: 1. der Justizrath Schäffer zu Dresden, 2. der Rittergutsbesitzer von Abendroth 86nior auf Kössern und 3. der Appellationsgerichtspräsident von Mangoldt in Zwickau zu wirklichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofes; dagegen zu Stellvertretern von der ersten Kammer: 1. der Hofrath und Gerichtsamtmann Damm zu Dresden und 2. der Advocat Steinhäuser zu Plauen im Voigtlande, von der zweiten Kammer: 1. der Advocat Kohlschütter zu Dresden und 2. der Professor Or. Osterloh zu Leipzig erwählt, von den Gewählten auch diese Wahl, soweit sie sich in Staatsdiensten befinden, nach erlangter Allerhöchster Genehmigung angenommen worden, so daß