In § 14 Alinea 2 möge durchgängig die Zahl: „500" mit der Zahl: „1000" und die Zahl: „300" mit der Zahl: „500" vertauscht werden. In § 1 5 Alinea 1 mögen nach den Worten: „am Sitzungsorte" die Worte: „oder in dessen unmittelbarer Nähe" und in Alinea 2 nach den Worten: „aus der Urliste desselben" die Worte: „beziehentlich des benachbarten Ortes" eingeschaltet werden. In 8 16 Alinea 2 mögen die Worte: „auf 150" mit den Worten: „auf die Hälfte" vertauscht und möge nach den Worten: „der Hülfsgeschwornen" das Wörtchen: „ebenfalls" eingeschaltet werden. In mögen die Worte: 8 18 Alinea 5