382 Indem wir zu Rechtfertigung der beschlossenen Abänderungen und Zusätze uns auf den Inhalt der Deputationsberichte und der in beiden Kammern statt gefundenen Verhandlungen beziehen, beantragen wir noch zu § 21 Alinea 2 ehr furchtsvoll: daß die Directoren der betreffenden Bezirksgerichte angewiesen werden mögen, die Namen der nachträglich aus der Jahresliste zur Erfüllung durch Loosziehung Ausgewählten sofort nach der Ausloosung dem Staats- anwalte und dem Angeklagten mitzutheilen, und verharren in tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 28. Mai l868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.