388 o Zusätze und Abänderungen des Gesetzentwurfs über das Verfahren in den vor die Geschwornen- gerichte gewiesenen Sachen betreffend. Wir beantragen: in Überschrift und Eingang des Entwurfs zu setzen: „ Untersuckungssachen " statt: „Sachen.,, 8 1 unverändert. 8 2. Erster Satz unverändert. Zweiter Satz in folgender Fassung: „Jeder Schwurgerichtshof besteht einschließlich des Präsidenten aus je drei Mitgliedern." 8 3. Erster Satz unverändert. Zweiter Satz: „Die beiden Richter sind aus den des GeschwornengerichtS- bezirks zu berufen." Dritter Satz: auf Zeile I und 2 Wegfall der Worte: „der Director desselben, sowie." 8 4. Erster Satz: „Die Ernennung des Präsidenten erfolgt je auf ein Jahr durch das Justizministerium und ist eröffnen." Zweiter und dritter Satz unverändert. Der vierte Satz beginnt mit den Worten: „Der dem Dienstalter nach Präsidenten."