Mittelst Beiordnung vom 12. April vorigen Jahres habe nun aber die gedachte Königliche Kreisdirection die in Rede stehende Revision der Bäckerwaaren wieder aufgehoben, wodurch ein Nothschrei im Gebirge unter der ärmeren Bevölkerung hervorgerufen worden, indem nunmehr nicht vollwichtiges und nicht gut ansgebackenes Brod wieder an der Tages ordnung wäre. Es müsse jeden Menschenfreund schmerzlich berühren, wenn er sähe, auf welch' unredliche Weise die Armen benutzt und ausgesogen würden, indem sie bei der dermaligen Erwerbslosigkeit und Theuerung der Brod- preise auch noch beispielsweise an einem Brode von 6 Pfunden oftmals 10, 12, 15, 20, 24 Loth und noch mehr durch zu leichtes Gewicht einbüßten. Nun stehe es zwar Jedem frei, daferu er vom Bäcker nicht vollwichtiges Brod erhalten, darüber bei der Obrigkeit Anzeige zu machen und Be schwerde zu erheben. Allein die ärmere Classe sei genöthigt, das Brod von den Bäckern auf Credit zu entnehmen und sei froh, wenn Letztere wegen der Bezahlung eine Gestundung von 8 bis 14 Tagen gewährten; in solchem Falle sei die Füglichkeit nicht geboten, sich sofort an der Ver kaufsstelle über die Richtigkeit des Gewichts und die Preiswürdigkeit der Waare Ueberzeugung zu verschaffen, da außerdem der Credit sofort ent zogen und die Familie des Brodbedürftigen dem Darben ausgesetzt werden würde. Anders gestalte sich die Sache bei Denen, welche Brod gegen baares Geld entnehmen. Denn abgesehen davon, daß deren eine große Minder zahl dort sei, so erhielten solche, dafern sie feste Kunden wären, auch von den Bäckern vollwichtige Waare. Hätten jedoch die Polizeiorgane von Amtswegen die Verpflichtung, derartige Contraventioncn der Bäcker bei der Obrigkeit zur Anzeige zu bringen, so würden die Klagen der Armen über Beeinträchtigungen Seiten der Bäcker in der Mehrzahl ver schwinden. Es könne unmöglich im Sinne und Geiste des Gewerbegesetzes liegeil, daß, wenn auch das Bäckereigewerbe selbst einem Jeden zu betreiben un benommen sei, dennoch die Beschaffenheit des unentbehrlichsten Lebens bedürfnisses, des Brodes, gar keiner polizeilichen Controle unterliegen solle. Bei dem noch fortwährendem Steigen aller Lebensbedürfnisse, dem zu Ende gehen der Kartoffeln in den meisten Familien der Armen und dem noch immer andauernden Stocken der Gewerbe scheine ihm, dem