25 115. Decret an die Stände, den Entwurf eines Gesetzes, eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen, das Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der HülfSvollstreckung und einige Bestimmungen über die Zwangsversteigerung betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer den 16. März 1868. Seine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen den Entwurf eines Gesetzes, die Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommenen Veräußerungen, das Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der Hülfsvollstreckung und einige Be stimmungen über die Zwangsversteigerung betreffend, nebst Motiven zur ver fassungsmäßigen Berathung zugehen und sehen der Erklärung darüber in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, am 14. März 1868. Johann. v. Robert Schneider. Erste Lbtheilung, 4. Band. 5