413 M 180. Ständische Schrift, einige vom Abgeordneten Schreck gestellte Anträge betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. dei Gelegenheit der Berathung von Abtheilung 6. des Ausgabebudgets für die laufende Finanzperiode am 10. Februar dieses Jahres wurde vom Abgeordneten Schreck unter Anderen beantragt: „Es wolle die Kammer beschließen, an die Königliche Staatsregierung den Antrag zu richten: 1. daß die Abforderung von Gebühren für die Anstellung oder Versetz ung von Beamten und Erlangung des Hosrangs, sowie die Ver wendung von Stempelsteuer hierbei in Wegfall gebracht. 2. daß den im Dienste des Staates stehenden Beamten in jedem Falle ihrer Versetzung an einen anderen Ort der hierdurch entstehende noth- wendige Aufwand aus Staatsmitteln vergütet und von einer solchen Vergütung nur dann, wenn die Versetzung des betreffenden Beamten durch eigene Verschuldung desselben nothwendig geworden ist, ab gesehen, 3. daß die Verwendung von Stempel im sogenannten Mahnverfahren in Wegfall gebracht werde." Diese Anträge sind in beiden Kammern verfassungsmäßig berathen worden, und es haben sich dieselben dahin geeinigt: