41S Eine wichtige Angelegenheit, die schon oft Ihre Thätigkeit in Anspruch ge nommen hat, die Berathung der neuen Kirchen- und Synodalordnung für die evangelisch-lutherische Kirche Sachsens, ist diesmal zu einem befriedigenden Re sultate gelangt. Ist dadurch die Stellung der Kirche zum Staate eine freiere und klarere geworden, so hoffe Ich auch, daß die den Kirchengemeinden und der Gesammtheit der Kirche gewährte freiere Theilnahme an den kirchlichen Angelegen heiten dazu beitragen werde, das im Volke tief begründete religiöse und sittliche Element zu beleben und zu stärken. Und wie durch das von Ihnen genehmigte Emeritirungsgesetz für Bolks- schullehrer die Lage der Letzteren wesentlich günstiger werden wird, so haben Sie auch durch mehrfache Bewilligungen Ihr lebhaftes Interesse für Unsere Bildungs anstalten auf's Neue bewährt. Auch die zum Schlüsse gelangte Revision der Bergordnung, durch welche das Princip der Gewerbefreiheit auch auf den Bergbau in weiterer Ausdehnung an gewendet wird, ist neben dem Zustandekommen mehrerer anderen nicht unwichtigen Gesetze unter den erfreulichen Ergebnissen dieses Landtags zu nennen. Daß es Ihnen gelungen ist, noch in den letzten Tagen Ihrer ständischen Wirksamkeit die Vorlagen, welche die Einführung des GeschworneninstitutS be treffen, zur Verabschiedung zu bringen, habe Ich mit besonderem Danke anzu erkennen. Bei der politischen Bildung, welche das Sächsische Volk durch die längere Theilnahme an öffentlichen Angelegenheiten erlangt hat, hoffe Ich, daß dieses Institut sich bei uns rasch einleben und um so günstigere Resultate gewähren wird, als sein Princip in den Gesetzen rein durchgeführt und von lästigem Forma lismus befreit ist. Ein wichtiger und mit Gottes Hülfe segensreicher Schritt ist auch durch die beschlossene Abschaffung der Todesstrafe geschehen. Die Frage ist so ernster Natur und greift so tief in das menschliche Gewissen, daß jede auf richtige Ueberzeugung, sei sie auch von der eigenen verschieden, hier vor Allem Achtung gebietet, und es war Mir daher auch weder unerwartet, noch unerwünscht, auf Widersprüche zu stoßen. Auch Mir ist der Entschluß nicht leicht geworden. Cr ist aber hervorgegangen nicht aus bloS theoretischen Bedenken, sondern aus der Erwägung, daß bei der nach dem Charakter des Sächsischen Volks anzunehmenden Entbehrlichkeit dieses Strafmittels für die gewöhnlichen Verhältnisse seine Bei behaltung den entgegenstehenden gewichtigen Zweifeln gegenüber nicht ferner ge rechtfertigt erscheine. Und so hoffe Ich denn, daß bei gemachten günstigen Erfahr ungen Sachsen die Ehre Vorbehalten ist, einen Schritt gethan zu haben, der vielleicht in weiteren Kreisen dereinst Nachahmung findet.