430 vorgetragenen Gesuche der getreuen Stände hinsichtlich des Ankaufs ver vom Hüttenrauche betroffenen Grundstücke, sowie hinsichtlich der Ermittelung und Ver gütung der durch den Hüttenrauch entstandenen Schäden wird entsprechende Berücksichtigung zu Theil werden. 11. Anlangend die Beschwerde des Rittergutsbesitzers von Querfurth und Genossen, das Verladen von Braunkohlen in den Kohlenwerken von Schmeckwitz rc. betreffend, so wird die Regierung in Erwägung ziehen, in welcher Weise dem in der Ständischen Schrift vom 27. Mai dieses Jahres gestellten Anträge zu entsprechen sein werde. 12. Der in der Ständischen Schrift vom 18. April dieses Jahres gestellte Antrag bezüglich der Ausübung der Naturheilkunde, 13. die in Folge der Petition des Gemeiudevorstands Friedrich August Scheffler zu Beierfeld bezüglich der Anwendbarkeit der Bestimmungen im letzten Absätze von 8 51 und 8 47 des Gewerbegesetzes zum Zwecke der Handhabung einer polizeilichen Controle beim Brodverkaufe abgegebenen Erklärungen, 14. die Beschwerde mehrerer Einwohner von Leutzsch, das Verfahren wegen der ihren Grundstücken durch den Viaduct der Thüringischen Eisenbahn drohenden Schäden betreffend, und 15. die mittelst Ständischer Schrift vom 26. Mai dieses Jahres an Uns gelangte Petition des Gemeindevorstands Barth zu Eyla, das Halten von Tage wächtern betreffend, werden in Erwägung gezogen werden. 16. Von der Ermächtigung, welche ständischer Seits zu Erledigung der Petition des Vorstands des Sächsischen Städtetags, die Abänderung der gesetz lichen Bestimmungen über Militärleistungen betreffend, der Staatsregierung dahin ertheilt worden ist, aus den Beständen des mobilen Staatsvermögens dem Kriegs- ministerimn nach Bedarf einen Capitalvorschuß bis zur Höhe von 1,400,000 Thlr. zu dem in dem bezüglichen Beschlüsse näher angegebenen Zwecke und unter den ebendaselbst ausgedrückten Voraussetzungen zu gewähren, wird Gebrauch gemacht werden. 1 7. Inwieweit dem Anträge, welcher aus Anlaß der Petition einer Anzahl Gemeinden der Gerichtsamtsbezirke Zittau und Reichenau, Militärleistungen in Kriegszeiten betreffend, an die Staatsregierung gerichtet worden ist, in erfolgreicher Weise entsprochen werden könne, soll in ernstliche Erwägung gezogen werden. 18. Die auf die Behandlung und Beerdigung der Leichname von Selbst mördern bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sollen unter thunlichster Berück-