431 sichtigung der in der Ständischen Schrift vom 27. Mai dieses Jahres gestellten Anträge einer Revision unterzogen werden. 1 9. Der in Verfolg einer die Sonntagsfeier betreffenden Petition des Ab geordneten Riedel und Genossen in der Ständischen Schrift vom 27. Mai dieses Jahres ausgesprochene Antrag wird berücksichtigt werden. 20. Gemäß dem in der Ständischen Schrrft vom 2. März dieses Jahres aus eine Petition des pädagogischen Vereins im Plauenschen Grunde gestellten Anträge ist von Unserer Regierung wegen Uebertragung der Gebühren der Schul geldereinnehmer durch die Schulcassen die Verordnung vom 1. Mai dieses Jahres erlassen worden; Wir werden auch die weitere Aufbesserung der Gehalte der Elementarvolksschullehrer fortwährend im Auge behalten und, sobald es nach den Umständen zweckmäßig und thunlich erscheint, das deshalb weiter Erforderliche veranlassen. 21. In Folge der Ständischen Schrift vom 2. März dieses Jahres wird dem Anträge wegen angemessener Erhöhung des bisherigen Schulgelds bei den katholischen Schulen in Dresden durch Revision des SchulgeldercatasterS und wegen gehöriger Erhebung dieses Schulgelds, soweit thunlich, Berücksichtigung zu Theil werden. 22. Dem ständischen Anträge, die Staatsregierung zu ersuchen, die von ihr in Aussicht gestellten Gutachten über die Zweckmäßigkeit der Empfehlung eines 'Bibelauszugs ehebaldigst einzuholen, dabei namentlich auch die Ansichten praktisch erfahrener Schulmänner zu vernehmen und die so erlangten Gutachten seiner Zeit zur Kenntniß der Synode für weitere Behandlung der Sache zu bringen, sowie über das Ergebniß dieser Verhandlung einem der nächsten Landtage Mittheilung zu machen, wird in geeigneter Weise entsprochen werden. 23. Der bei Gelegenheit der Verhandlung über eine Eingabe des pädagogi schen Vereins zu Chemnitz ausgesprochenen Erwartung, es werde die Staats regierung zu der von ihr in Aussicht genommenen Revision des Schulgesetzes vom 6. Juni 1835 und der dasselbe ergänzenden Gesetze und Verordnungen schon in nächster Zeit Einleitung treffen und dabei namentlich die verschiedenen Verhält nisse zwischen Stadt und Land in Betreff des Schulwesens berücksichtigen, wird Man eingedenk sein. 24. Dem in der Ständischen Schrift vom 3. April dieses Jahres gestellten Anträge, daß den Wittwen der vor dem 31. December 1837 verstorbenen Geistlichen auch künftig unter Berücksichtigung ihrer Bedürftigkeit aus der Auguste ischen Stiftung oder anderen hierzu geeigneten Mitteln alljährlich Unterstützung Erste Slbtheilung, 4. Baad. 61