gewährt werden möge, und zwar, soweit es ausführbar erscheine, in etwas größere« Ausdehnung, als bisher geschehen, wird entsprochen werden. Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben zu Urkund alles Dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Dresden, am 30. Mai 1868. Johann. 0» . Johann Paul Freiherr von Falkensteiu. Richard Freiherr von Friesen. l)r. Robert Schneider. Alfred von Fabrice. Herrmann von Nostitz Wallwttz (Schluß des vierten Bandes.)