53 .M 116 Decret an die Stände, die Räthlichkeit und Ausführbarkeit einer Nachschätzung der in der Culturart veränderten Flurparcellen und der im Innern besteuerter Wohnhäuser vorgegangenen Veränderungen betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 17. März 1868. Aachdem in Folge des mittels Ständischer Schrift vom 20. August 1864 ge stellten Antrags über die in Frage gekommene Räthlichkeit und Ausführbarkeit einer Nachschätzung der seit der Landesabschätzung in der Culturart veränderten zur Land- und Forstwirthschaft benutzten Grundstücke und der seitdem im Innern besteuerter Wohngebäude vorgegangcnen Veränderungen eine sorgfältige Erörter ung und Begutachtung stattgefunden hat, lassen Se. Königliche Majestät über das Ergebniß derselben und die Seiten der Staatsregierung beabsichtigte Maß nahme den getreuen Ständen in der unter O beigehenden Darstellung Eröffnung zugehen und verbleiben ihnen in Huld und Gnade jederzeit Wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, am 14. März 1868. Jo Hann. Richard Freiherr von Friesen. Erste Abtheilung, 4. Band. 9