54 Darstellung des Ergebnisses der Erörterung und Begutachtung über den ständischen Antrag vom 20. August 1864 in Betreff der Nachschätzung der in andere Culturarten nmgewandelten, zur Land- und Forstwirthschast be nutzten Grundstücke, ingleichen der im Innern besteuerter Gebäude statt gefundenen Veränderungen. 8 1. Der ständische Antrag vom 20. August 1864 lautet folgender Maßen: „Die Staatsregierung solle die Fragen einer Prüfung unterwerfen, g.) ob es rathsam und ausführbar sei, diejenigen zur Land- und Forst- wirthschaft benutzten Grundstücke, namentlich Lehden, Hutungen und Gehölze, bei welchen seit der Landesabschätzung eine Ver änderung der Culturen stattgefunden hat, oder künftig stattfindet, unter gewissen Beschränkungen hinsichtlich des Flächenraums und des Anfangspunktes der Besteuerung, ihrer neuen Bestimmung ge mäß abzuschätzen und zur Mitleidcnheit zu ziehen? und d) ob es rathsam und ausführbar erscheine, ein analoges Verfahren auch hinsichtlich der zur Wohnung dienenden Grundstücke einzu schlagen, deren Benutzung eine andere geworden ist? und das Resultat, wenn es thunlich sein sollte, der nächsten Ständever sammlung vorzulegen." 8 2. Das Finanzministerium hat nach Eingang obigen Antrags mit der deshalb nöthigen Erörterung, Vorbereitung und Begutachtung den Vorstand der Steuer abtheilung der Finanzrechnungseppedition, Commissionsrath Kretzschmar, unter Vorschreibnng specieller Punkte beauftragt.