55 Dieser hat darauf aus allen Fluren des Landes über die Zahl, Flurnummern und Fläche der in andere Culturarten umgewandelten Parcellen Anzeige erfordert, sowie sonst über alle einschlagenden Verhältnisse sorgfältige Ermittelungen ver anstaltet und über das gewonnene Resultat unter Eröffnung seiner gutachtlichen Ansichten im December 1867 Vortrag an das Finanzministerium erstattet. Zur übersichtlichen Darstellung hat man die dem Commissar vorgeschriebenen Punkte und das Ergebniß der Erörterung und Begutachtung in Nachstehendem zusammengefaßt: Zum Abschnitt a. des Antrags. § 3. Punkt 1. In welchen Fluren des Landes kommen Hutungs- (Lehde) und Holzparcellen, welche in bessere Culturen (Feld, Wiese, Gar ten rc.) umgewandelt worden, vor, welche Nummern führen diese Parcellen, wie groß ist deren Flächeninhalt und zu welcher Zeit hat die Umwandlung stattgefunden? Zu Vermeidung von Mißverständnissen ist vorauszuschicken, daß nach der Geschäftsanweisung für Abschätzung deS Grundeigenthums vom 30. März 1838 Lehden und Hutungen identische Culturarten sind und nach gleichen Grundsätzen der Abschätzung unterlegen haben. Nach den aus allen Fluren des Landes erforderten Anzeigen sind bis zu deren Erstattung (1865) umgewandelt worden: 81,053 Acker 274 ORuthen Wald in Feld, 9,585 - 111 - Wald in Wiese, 13,691 - 287 - Hutung in Feld, 4,098 - 96 - Hutung in Wiese. Demnach ist im Ganzen die Umwandlung eingetreten bei 90,639 Acker 85 ^Ruthen Wald, 17,790 - 83 - Hutung, 108,429 Acker 168 (HRuthen in 8u. Diese Umwandlung hat in 3152 Flurbezirken stattgefunden, während in 330 Flurbezirken keine solchen Umwandlungen vorgekommen sind.