50 Von der Umwandlung sind überhaupt berührt worden, 106,450 Flurparcellen, und eS hat sich die Umwandlung bei 62,984 Parcellen auf deren ganze Fläche und 43,466 - nur auf einen Theil der Fläche erstreckt. Da bei Einführung des Grundsteuersystems im Lande überhaupt 1,562,121 Flurparcellen, mit Ausschluß der Gebäudeparcellen, vorhanden gewesen sind, so folgt, daß von dieser Gesammtparcellenzahl ungefähr der 15. Theil der Umwandlung unterlegen hat. Da ferner bei Einführung des Grundsteuersystems im Lande vorhanden ge wesen sind: 562,360 Acker 21 mRuthen Waldungen und 54,350 - 187 - Hutungen, so ergiebt sich, daß in der angegebenen Weise überhaupt 0,i6i oder ziemlich der 6. Theil bei den Waldungen und 0,3 2 7 - - - 3. - - - Hutungen umgewandelt worden sind. Es wird jedoch, da bei den nur theilweise betroffenen Parcellen keine geo metrische, sondern blos approximative Ermittelung der umgewandelten Fläche statt gefunden hat, und wohl auch hier und da betroffene Parcellen ganz übersehen worden sind, das umgewandelte Areal noch etwas höher zu veranschlagen sein, namentlich wenn man die Umwandlungen, die nach Erstattung der Anzeigen (1865) geschehen, hinzurechnet. Für den vorliegenden Zweck erschienen jedoch die stattgefundenen Ermittel ungen als völlig ausreichend. Anlangend endlich die Zeit, in welche die Umwandlungen fallen, so haben solche stattgefunden mit: 18,824 Acker 136 mR. in den Jahren 1844 bis mit 1849, 57,152 - 111 - - - - 1850 - - 1859, 7,830 - 97 - im Jahre 1860, 3,901 - 69 - - 1861, 6,386 - 180 - - 1862, 5,829 - 219 - - - 1863, 5,110 - — - - 1864, 3,086 - 198 - - - 1865, wogegen bei 308 - 58 - die Zeit der Umwandlung nicht zu ermitteln gewesen ist.