8 7. Punkt 4a. Sofern die Nachschätzung der bei Punkt 1 gedachten Cultur- veränderungen, unerwartet der allgemeinen Grundsteuerrevision, räth- lich sein sollte, so ist weiter zu erwägen: a) ob die Steuerbarkeit der zuwachsenden Steuereinheiten ohne Rücksicht auf die Zeit der Umwandlung sofort mit Gültigkeit des neuen Gesetzes eintreten solle, oder ob für die erst in neuerer Zeit umgewandelten Parcellen, bei welchen die Umwandlungskosten durch die erhöhte Bodenrente noch nicht gedeckt erscheinen, für den Steuereinheitenzuwachs ein späterer Eintrittstermin zu bestimmen sein möchte? In dem Bortrage des Commissars wird, da gegenwärtig der Zeitpunkt für die in § 18 des Grundstenergesetzes vom 9. September 1843 vorbehaltene all gemeine Revision der Grundsteuer noch nicht gekommen sei, einer solchen Maßregel auch bei den jetzigen finanziellen Verhältnissen des Landes der damit verbundene sehr beträchtliche Aufwand, welcher nicht unter 2 Millionen Thaler zu veran schlagen, entgegenstehen würde, die Vornahme einer parciellen Revision durch Nachschätzung der in ihrer Culturart veränderten Flurparcellen befürwortet, und zwar in der Ausdehnung, daß dabei alle Culturveränderungen ohne Unterschied, ob dadurch die Parcelle in eine bessere oder geringere Culturart eingetreten, berück sichtigt werden. Eine solche Maßregel sei daher räthlich und werde die in die Grundbesteuerung der zur Land- und Forstwirthschaft benutzten Grundstücke eingetretenen Ungleich heiten wesentlich beseitigen, und könne überdies in kurzer Frist und ohne erheb lichen Kostenaufwand ausgeführt werden (vergl. 8 11). Der aus einer solchen Nachschätzung zu erwartende Steuereinheitenzuwachs wird im Vortrage approximativ auf 1,050,000 Steuereinheiten berechnet, jedoch, da voraussichtlich bei den Ermittelungen manche veränderte Parcelle übersehen worden, auch in der Zeit nach Erstattung der Ortsanzeigen (1865) noch mannigfache Culturveränderungen stattgefunden haben werden, nicht unwesent lich höher, vielleicht auf 1,400,000 bis 1,500,000 Steuereinheiten zu veranschlagen sein. Zu dem im Eingänge erwähnten Fragepunkte a. ist in dem Vortrage noch Folgendes speciell bemerkt worden: