65 dem früher nicht selten, z. B. in Dresden, bloS die Zahl der Wohnungen in den einzelnen Etagen, nicht aber die darin befindlichen einzelnen Räume an Stuben, Kammern rc. angegeben sind. In solchen Fällen werde allerdings eine weitere Erörterung über die frühere innere Beschaffenheit des betreffenden Wohngebäudes nicht zu umgehen sein. 8 15. Punkt 8 e. Ob überhaupt eine Nachschätzung aller derartigen Ver- änderungen, namentlich, wenn über viele Orte neue Kataster und Flurbücher ausgestellt werden müßten, eine Maßregel von solchem Umfange sein werde, daß sie über den von den Ständen im Auge gehabten Zweck einer blosen Nach hülfe im Systeme der Grund besteuerung und einer Ausbesserung desselben hinausgehen würde? Der Vortrag bestätigt, daß die Nachschätzung aller im Innern der besteuerten Wohngebäude vorgegangenen Veränderungen als eine sehr umfängliche Arbeit, welche nur in längerer Frist und mit nicht unbeträchtlichem Kostenaufwande werde ausgeführt werden können, sich darstellt. Die Aufstellung neuer Steuerdocumente werde aber deshalb nicht allenthalben, sondern nur in den größeren Städten erforderlich werden. Als Bedenken wird hierbei noch hervorgehoben, daß durch eine solche Nach schätzung ein absolut richtiges Verhältniß bei der Häuserbesteuerung nicht werde herbeigeführt werden, weil die Revision sich nur auf die von einer Veränderung im Innern betroffenen Gebäude erstrecken, alle anderen Gebäude aber unberück sichtigt lassen werde, obschon sich bei letzteren auch ohne bauliche Veränderung durch andere zufällige äußere Umstände, wie z. B. durch Anlegung neuer Straßen verbindungen rc., der Ertrag häufig ebenfalls wesentlich erhöht habe. 8 16. Zu Punkt 8 ll. Ob nicht, wenn die Frage unter 8 e. (§ 15) — der zu großen Umfänglichkeit der Maßregel — zu bejahen sein sollte, die Nachschätzung uu) in den Städten auf die Veränderungen in den Parterre räumen der Wohngebäude, wodurch hauptsächlich der Ge bäudeertrag sich erhöht habe, und bb) auf dem Lande in den mit Landwirthschaft verbundenen Wohngebäuden nur auf die neu eingerichteten Stuben,