77 120. Ständische Schrift über die Petition des Ausschusses der Gewerbe- und Industrieausstellung zu Chemnitz, den früher bewilligten Vorschuß, sowie die Deckung des Deficits re. betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aer Ausschuß der Gewerbe- und Industrieausstellung zu Chemnitz hat an die versammelten Stände folgendes Petitum gerichtet: „Die hohe Ständeversammlung wolle zur Deckung des Deficits uns nicht nur den Vorschuß von 15,000 Thlr. erlassen, sondern auch noch einen Betrag von 20,000 Thlr. verwilligen." Nach sorgsamer Prüfung aller einschlagenden Verhältnisse haben beide Kammern beschlossen, Ew. Königlichen Majestät Regierung zu ermächtigen: I. Zu Gunsten der Chemnitzer AuSstellungscafse auf die Rückzahlung der bereits laut Ständischer Schrift vom 1. Februar 1867 als Vorschuß verwilligten 15,000 Thlr. zu verzichten. II. Der Chemnitzer Ausstellungscasse einen fernerweiten Beitrag zur Deckung des vorhandenen Deficits im Betrage von 5000 Thlr. aus der allgemeinen Staatscasse auszuzahlen. Ferner haben die Kammern genehmigt: III. daß diese Bewilligung mit jährlich 2500 Thlr. transitorisch in das ordentliche Budget eingestellt werde, Erste Nttheiluuz, 4. B«mv. 12