78 und IV. daß diese Petitton, soweit sie nicht durch die gefaßten Beschlüsse ihre Er ledigung gefunden hat, auf sich zu beruhen habe. Indem Ew. Königlichen Majestät wir die gefaßten Beschlüsse unter- breiten, gestatten wir uns nur noch, zur Motivirung derselben ehrfurchtsvoll auf die in beiden Kammern erstatteten Berichte hinzuweisen. In tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 4. März 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.