Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186305177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-17
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. . » . i « AmWM des Kö«lg>. BkMzinchl» md dks WM dn Stadt Äipiiit. M 137. Sonntag den 17. Mai. 1863. Bekanntmachung. Die mannichfachen Nachtheile, welche das bisher in Leipzig übliche Verfahren bei Anlegung von Brunnen, Senk- und AbtrittSgruben herbeigeführt har, insbesondere aber die schlimmen Einflüsse, welche die Senk- und AbtrittSgruben auf die Beschaffenheit des Brunnenwassers auSüben, und die sowohl hier wie auswärts in dieser Beziehung gemachten Erfahrungen machen ein dieSfallstgeS Einschreiten vom wohlfahrtS- und gesundheit-polizeilichen Standpunkte nothwendig. Wir verordnen demnach Folgendes: 1) Neue öffentliche Brunnen sollen künftig nur in einer Entfernung von mindestens 30 Fuß von einer bestehenden Abtritts oder Senkgrube angelegt werden. 2) Neue Abtritts- und Senkgruben (letztere, soweit sie nach 8. 6 noch errichtet werden dürfen) müssen mindestens 30 Fuß von bestehenden öffentlichem Brunnen entfernt sein. 3) Den Abtritts - und Senkgruben werden in den §. 1 und 2 erwähnten Beziehungen die sogenannten SchlammfLnge gleich geachtet. 4) Neue AbtrittSgruben dürfen fortan nur in nachstehend beschriebener Weise angelegt werden: Sohle und Umfassungen sind mit Cementmörtel herzustellen und ebenso wie die Rutsche mit Lettichumschlag zu versehen. Die Umfassungen müssen »/» Elle stark sein, die Sohle muß aus zwei Schichten bestehen und mit einem »/» Zoll starken Eementguß über zogen werden; der Lettichumschlag muß allenthalben eine Stärke von mindestens 12 Zoll haben. und nach deren Anweisung gründlich zu räumen. Zu diesem Zwecke ist von der beabsichtigten Zuschüttupg bei unserem Bauamte rechtzeitige Anzeige zu machen. Die Besitzer der hierdurch betroffenen Grundstücke haben binnen derselben Frist Beischleußen zur Abführung der Flüssigkeiten anzulegen und dafür den herkömmlichen Canon zu entrichten, auch den üblichen Revers auSzuftellen. Zeit noch keine Schleuße haben, oder wo die Oertlichkeit die Herstellung von Beischleußen technisch unmöglich macht,' ist zwar die Anlegung neuer Senkgruben gestattet, doch unterliegen diese der besonderen Genehmigung des Rathes und dürfen nur in derselben Weise, wie in K. 4 rücksichtlich neuer AbtrittSgruben bestimmt ist, angelegt werden. Sobald jedoch in einer dieser Straßen eine Schleußenanlage ausgeführt ist, welche die Einführung von Beischleußen thunlich macht, sind auch die zur Zeit vorhandenen oder inzwischen nach vorstehender Bestimmung neu angelegten Senkgruben binnen einer Frist von sechs Monaten von Vollendung der fraglichen Schleußenanlage an gerechnet zu beseitigen, und eS treten hierbei allenthalben die Bestimmungen von §. 5, mit Ausnahme der daselbst angeordneten Frist, in Kraft. Leipzig, den 21. Oktober 1882. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Bewilliguug freiwilliger Beitrage zur hiesige« Armeuänstalt auf Grund der im Jahre 1857 auf 3 Jahre erfolgte« und auf gleiche Frist, »ach K. 17. der A. O. und laut «»serer Bekanntmachung v. 2. April 1860, verlängerten Subscription ist mit dem im Januar d. I. fällig gewesene» halbjährigen Termin abgelaufen. Es wird daher demnächst wieder eine Subscription freiwilliger halbjährlicher Arnoencaffarrbelträge auf 3 Jahre, und zwar von und mit dem Termin Juli 1863 bis zu n»d mit dem Termin Januar 1866, vo» »nS venmstaltet werde». Eme Anzahl unsrer geehrten Mitbürger, namentlich auch der das Incaffo freiwillig besorgende« Herr» SabscriptiouSpsteger, hat «»- ihre freundliche Mitwirkung hierbei zugesagt und die Function über nommen. in den nächsten Wochen die Unterzeichnung, der Beiträge von Han» zu Haus zu sammeln. Indem wir dies zur öffentlichen Kemttnitz^bmw», richw» »tr aufgrund der KZ. 13" 16, 17, 19 und 20 der A. O. vom 22. Oktober 1840 a« alle irgend bnttragSfähig» Bewohner Leipzig- so Wie au alle hiesige Bevollmäch tigte auswärtiger Besitzer, resp. Mitbesher »w« hiesige« SSrttudsiÜöken die angelegentliche Btttd, sich resp. im Name« ihre Machtgeber bä dieser Gwbsertptio» «Aw Kräften wethetllgen zu wolle«. Zwar scheint eine besondere « ' ' ng dieser Bttte bei dem unermüdlichen WohlthätrgkeitSfkm, der Leipzigs Bewohner beseelt und weithin anerkannt ist, beinahe Gilt eS doch der öffentlichen Versorgung der eignen OrtSarmen, somit einem Zweck, der hier von jeher durch freiwillige durch persönliche Mitwirkung freiwillig« Organe auf das wesentlichste gefördert worden ist. Indeß gerade im Interesse dieser Freiwilligkeit und zu möglichster Bameidung der dnrch das Gesetz gebotenen obrigkeitlichen Feststellung der Beiträge legen wir obige Bitte mit Bezug auf unfern küiqlich veröffentlichte« Rechenschaftsbericht auf das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1861 bis 3V. Juni 1862 der hiesige» Einwohnerschaft, — .und, ga«z blonder- alle» Denen, deren Mittel eS gestatten einen höhere» Bettrng zu gewähre» al- bisher — um so dringender an das Herz, als die mit der wachsenden Einwohnerzahl von Jahr za Jahr steigenden Bedürfnisse der Armen anstatt n»d ganz besonders die um mehr als daß Doppelte erhöhten Ausgaben für die " tten eine Vermehrung der Einnahme -ebieteris Entgegenkommen Leipzig, den Möge der Erfolg der Subskription unsere, ans de» Genuinst«« unserer Mitbürger gegründete Hoffnung rechtfertigen! Möge a»ch de» Männern, die sich dem Mühevolle« Geschifft der Vnbscription-sammlung unterzogen haben, dasselbe durch freundliches «leichtert werden. 12. Mai 1S6S. Dos Arm»», Direktorium.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite