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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186305262
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630526
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630526
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-26
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1863
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. - Dienstag den 26. Mai. 1863. Verhandlungen der Stadtverordneten am 20. Mai 1863. (Lus Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung trat die Versammlung dem von Herrn Hey bevorworteten RathSbeschluffe, dem bejahnen seil 30 Jahren im Dienste stehenden Holzschläger im Rosenthale Rothe au- Gohlis eine monatliche Unterstützung von 2 Thlr.- zu ge währen, einstimmig bei; erklärte auch einhellig ihre Zustimmung zu dem Verkaufe der hinter dem Zieger'schen Grundstücke, Fried- rich-straße Nr. 19 gelegenen Terchstraßenparzelle an Herrn Zieger. Der Kaufpreis beträgt, wie bei allen diesen Parzellen, 2b Ngr. für die OElle. Herr Madack nahm dabei Veranlassung zu be merken, daß dem früheren Anträge, der Rath möge alle Besitzer der an die Teichstraße gränzenden Grundstücke Über den Werth des Ankaufs der vor ihren Grundstücken liegenden Arealstreifen verständigen, nicht durchaus entsprochen, vielmehr die an das Grundstück eines dieser Adjazenten stoßende Parzelle nicht an letz teren, sondern an einen Anderen verkauft worden sei. Der Vorsteher erwiderte darauf, daß einige dieser Besitzer den Ankauf abgelehnt hätten und erst in Folge dieser Ablehnung zur Veräußerung an einen Anderen verschritten, dies auch dem Col legium angezeigt worden sei. Die Zuschrift betr. den Ankauf eines Arealstreifens vom ehe maligen PeterSschießzraben längs der Zeitzer Straße zu dem Preise von 5 Thlr 7 Ngr. 5 Pf. kam zum Vortrage. AuS der RathS Zuschrift ist Folgendes zu entnehmen: Die dermalige Fluchtlinie des PeterSschießgrabenS au der Zeitzer Straße bietet mehrfache Unzuträgllchkeiten und Uebelstände dar, theils dadurch, daß sie gegen die durch das angrenzende ehemals Ehrlich'sche Haus gegebene Straßenflucht nicht unbedeutend vor- spriagt und damit einen sehr unschönen Anblick gewährt, theils und hauptsächlich dadurch, daß sie die Straße wesentlich verengert und so dem dort sehr starken öffentlichen Verkehr hindernd in den Weg tritt. Neuerdings ist dre Besitzerin, Frau Karoline Bendix geb. von Eckolbstem mit einem BauconcesstonSgesuche eingekommen, wonach sie das alte baufällige Gebäude auf dem an das ehemals Ehrlich'sche Haus anstoßenden GrundstückStheile abtragen und auf derselben Stelle ein neues Wohnhaus errichten wollte. Gestützt auf §. 6 des Neubautenregulativs vom 2. Juni 1856 hat der Rath diese Gelegenheit ergriffen, um durch eine veränderte Flucht linie die Beseitigung der bezeichneten Uebelstände herbeizuführen und Frau Bendix zur Abtretung des vorspringenden Arealstückes zu bestimmen. Nach längeren Unterhandlungen hat sich dieselbe zu einer solchen Abtretung bereit erklärt, jedoch beantragt, den Werth des hiernach abzutretenden Areals durch beiderseits zu er nennende Sachverständige ermitteln zu lassen. Im Interesse der Sache ist der Rath darauf eingegangen und die Sachverständigen haben einstimmig den Werth des abzutretenden Areals auf 5 Thlr. Ngr. für die Geviertelle festgestellt. Durch AHretung des betreffende» LrealSstückS erhält die Straße auf der fraglichen Strecke eine Breite von 30 Ellen; das weiter nach Norden zu liegende Gebäude an der Zeitzer Straße sowie das am Platze stehende Hauptgebäude wird zwar nicht von der jetzigen Regulirung be troffen; bei weiteren Neubauten, welche in mcht ferner Zeit beabsichtigt werden, werden aber auch fernere Arealabtrttungen zu verlangen sein. — Frau Bendix hat sich mit der Schätzung der Sachverständig« einverstanden erklärt, jedoch nur unter folgenden Bedingungen: 1) daß die Abtretung sich nicht auf das aus dem Abbruche des Hauses zu gewinnende ober- und unterirdische Material be- 2) daß die Plcmirung und Herstellung der Straße lediglich auf Kosten der Commun erfolgt, 3) daß ihr für Legung von GranittrottoirS der übliche Beitrag von 10 Ngr. pro lDTlle gewährt wird, 4) daß sie für das gesammte Areal, welches zur Straße ge zogen wird, nach der ermittelten Taxe entschädigt werde, und -) daß die genaue, durch daS Rathsbauamt zu bewirkende Ver messung, die Uebernahme und Bezahlung des Areals binnen 14 Tagen nach dem Tage erfolge, an welchem sie beim Rathe den erfolgten Abbruch des Hauses anzeigt. Der Rath hat diese fünf Bedingungen der Frau Bendix ge nehmigt und beschlossen, demgemäß und unter Gewährung von 5 Thlr. ?r/, Ngr. für die Quadratelle das nach vorläufiger Be rechnung 3422/4 m Ellen hallende Areal für die Stadtgememde zu erwerben und zur Straße zu ziehen. Herr Madack beantragte, die Angelegenheit dem BauauSschusse zu überweisen. Herr vr. Heyn er empfahl dagegen den sofortigen Beitritt zum RathSbeschluffe, da die Angelegenheit im größten Interesse des Verkehrs liege. Herr Näser war für den Madack'schen Antrag, da er, wie 'hm die Sache jetzt erscheine und wenn er nicht durch die Bera tung im Ausschüsse emeS Anderen überzeugt werde, gegen den Ankauf stimmen müsse. Andererseits hob Herr Häckel nochmals die Vortheile der Er werbung hervor mit dem Bemerken, daß der geforderte Preis durchaus nicht als zu hoch erscheine unb auf der Abschätzung un parteiischer und geachteter Sachverständigen beruhe. Nachdem Herr Madack angeführt hatte, daß er die Angelegen heit um deswillen an den Ausschuß verwiesen wissen wolle, weil nicht die Correction der ganzen Straßenlinie erlangt werde, ent schied man sich gegen 3 Stimmen für sofortige Beschlußnahme. Herr Näser gab darauf zu erwägen, daß bei der Tlefe de- PeterSschießgrabenS die Abtretung der wenigen Ellen Breite der Besitzerin nicht schade, der verlangte Preis also eben so wenig durch den Arealverlust als durch die Beschaffenheit des abzutre tenden Areals zu rechtfertigen sei. Dagegen hielt Herr vr. Vogel ein, daß daS Abkommen im wahren Interesse der Stadt liege, daß der Verkauf des bisher mit Gebäuden bestandenen Areals unter allen Umständen eine Be schränkung der Grundstück-tiefe und somit eine Beeinträchtigung der Besitzerin in Bebauung ihres Grundstücks involvire, daß auch,- wenn man den jetzt vereinbarten Preis ablehne und weitere Ver handlungen anknüpfen wollte, immer wieder auf das Gutachten Sachverständiger zurückzukommen sein werde, ein Zwang aber zur Abtretung gegen die Besitzerin nicht auSgeübt werden könne. Herr vr. Schildbach verwandte sich ebenfalls dringend für den Ankauf und eS wurde derselbe — nachdem Herr Näser, um dem allseitig laut gewordenen Wunsche nach der Erwerbung nicht entgegenzutreten, von seinem Widerspruch abgesehen — einstimmig genehmigt. Hierauf gab die Versammlung ihre Zustimmung zum Druck des von Herrn vr. Vogel vollendet« Berichts über daS neue Bau-Regulativ und verwies die Zuschrift, betreffend die Lieitation mehrerer Plätze an den Fleischerwie en, an den Bau-AuSschuß, die Zuschrift, betreffend die Beleuchtung de- Berliner BahnhofS mit GaS, an den Ausschuß zur Gasanstalt. Darauf folgte die Berathung des Gutachten- de- Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Herstellung der neu« Wasserleitung. Berichterstatter Herr Fecht. Herr Geh. Rath von Wächter nahm Anstoß an d« vom Ausschuß vorgeschlagen«, auf Verschärfung de- Contract» gerich teten Bedingung«, durch welche, da sie ziemlich erschwerend, die Unternehmer aber an ihr Angebot nur bi- zum 1. Juni d. 9. ge bunden sind, leicht daS wichtige Unternehmen vereitelt oder ver schoben werden könnte. Er hielt e- für gerathener, die Vorschläge
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