Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186305275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-27
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 147. Mittwoch den 27. Mai. 1863. Bekanntmachung. Die Bewilligung freiwilliger Beiträge zur hiesigen Armenanstalt auf Grund der im Jahre 1857 auf 3 Jahre erfolgten und auf gleiche Frist, nach H. 17. der A. O. und laut unserer Bekanntmachung v. 2. April 1860, verlängerten Subscription ist mit dem im Januar d. I. fällig gewesenen halbjährigen Termin abgelaufeu. Es wird daher demnächst wieder eine Tubseription freiwilliger halbjährlicher Hlrmeneaffendeiträge auf 3 Jahre, und zwar von und mit dem Termin Juli 1863 bis zu und mit dem Termin Januar 1866, von uns veranstaltet werden. Eine Anzahl unsrer geehrten Mitbürger, namentlich auch der das Jneasso freiwillig besorgenden Herren SubscriptionSpfleger, hat uns ihre freundliche Mitwirkung hierbei zugesagt und die Function über nommen. in den nächsten Wochen die Unterzeichnung der Beiträge von Haus zu HauS zu sammeln. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen,- richten wir auf Grund der §§. 13" 16, 17, 19 und 20 der A. O. vom 22. October 1840 an alle irgend beitragsfähige Bewohner Leipzigs so wie an alle hiesige Bevollmäch tigte auswärtiger Besitzer, resp. Mitbesitzer von hiesig« Grundstücken die angelegentliche Bitte, sich resp. im Namen ihre Machtgeber bei dieser Subseription nach Kräften betheiligen zu wollen. Zwar scheint eine besondere Hervorhebung dieser Bitte bei dem unermüdlichen WohlthärigkeitSsinn, der Leipzigs Bewohner beseelt und weithin anerkannt ist, beinahe überflüssig. Gilt eS doch der öffentlichen Versorgung der eignen OrtSarmeu, somit einem Zweck, der hier von jeher durch freiwillige Gaben wie durch persönliche Mitwirkung freiwilliger Organe auf das wesentlichste gefördert worden ist. Jndeß gerade im Interesse dieser Freiwilligkeit und zu möglichster Vermeidung der durch das Gesetz gebotenen obrigkeitlichen Feststellung der Beiträge legen wir obige Bitte mit Bezug auf unfern kürzlich veröffentlichten Rechenschaftsbericht auf das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1861 bis 30. Juni 1862 der hiesigen Einwohnerschaft, — und ganz besonders allen Denen, deren Mittel eS gestatten einen höhere» Beitrag zu gewähren als bisher — um so dringender an das Herz, als die mit der wachsenden Einwohnerzahl von Jahr zu Jahr steigenden Bedürfnisse der Armenanstalt und ganz besonders die um mehr als das Doppelte erhöhten Ausgaben für die Armenschulen eine Vermehrung der Einnahme gebieterisch erfordern. Möge der Erfolg der Subscription unsere, auf den Gemeinstnn unserer Mitbürger gegründete Hoffnung rechtfertigen! Möge aber auch den Männern, die sich dem mühevollen Geschäft der SubscriptionSfammlung unterzogen haben, dasselbe durch freundliches Entgegenkommen erleichtert werden. Leipzig, de» 12. Mai 1863. DaS Armen - Direktorium. Bekanntmachung. Zur vollständigen Herstellung der noch unvollendeten dritten, an der Waldstraße links abgehenden Querstraße werden ungefähr 22V00 Eubik-Gllen Grde gebraucht, deren Anlieferung an den Mindestfordernden vergeben werden soll. Unternehmer finden auf dem Rathsbauamte die Bedingungen ausliegen, unter welchen die Anlieferung zu erfolgen hat und werde» ersucht, ihre Forderungen eben daselbst, spätestens den L8. Mat d. IS. versiegelt abzugeben. Leipzig, den 13. Mai 1863. DeS RathS Baudeputatton. Die Unterzeichnung freiwilliger Leiträge zur hiesigen Armenanstait. In der kürzlich durch das Tageblatt veröffentlichten Bekannt machung des ArmendirectoriumS allhier ist dem Publicum die an gelegentliche Bitte ans Herz gelegt, sich bei obiger Subscription nach Kräften zu betheiligen. Ganz besonders sind auch alle Die jenige«, deren Mittel eS gestatten, einen höheren Beitrag zu ge währen als bisher, um Erhöhung ihrer Beiträge angegangen. Es ist dabei Bezug genommen auf das dringliche Bedürfniß, welches im letzten Jahresbericht pro 1861/2 dargelegt worden. DaS gemeinnützige Werk einer solchen Subscription wird schon durch sich selbst dergestalt der öffentlichen Beachtung empfohlen, daß eS hierzu kaum noch der besonder» Mitwirkung der Presse zu bedürfen scheint, zumal da erst ganz vor Kurzem, in Nr. 89 dS. Blattes, eia Auszug aus obigem Jahresbericht das dringliche Be dürfniß der Armencasse dem Publicum vor Augen geführt hat. Jndeß begegnet man bei aller Opferwilligkeit der hiesigen Ein wohnerschaft, aus deren Gemeivsinn die Armenanstalt mit ihren verschiedenen Zweiginstituteu hervorgegangen ist, und trotz der sehr großen Anzahl williger Eovtribuenten dock zum Theil sehr ver schiedenen, mit den rechtlichen oder den faktischen Verhältnissen nicht immer in Einklang stehenden Meinungen über da- Wesen der Beiträge zur Armenanstalt; darum ist eS gerade jetzt wohl an der Zeit, in diesem Blatte darauf zurückzukommen. Manche halte» die freiwilligen Beiträge für eine Sache des reine» Belieben- und glaube» sich noch immer zu principieller Ablehnung berechtigt, z. B. we»n sie hier nicht heimath-berecktigt oder häung von rhrem wesentlichen Wohnsitz Hierselbst abwesend oder durch Privatunterstützungen u. s. w. in Anspruch genommen sind, und dergleichen mehr. Entgegen dieser vermeintlichen unbe dingten Freiwilligkeit sind Andere gerade für da- Gegentheil, für obrigkeitlichen Zwang durch Erhebung einer Armensteuer, indem sie die freiwilligen Beiträge principiell verwerfen. Stoch Andre verstehen sich um der Sache selbst willen zwar zu einen Beitrag, meinen indeß im Hinblick auf ihre sonstigen Obliegenheiten gerade hier, bei der bestehenden Freiwilligkeit, mit einem kleinen Beitrag völlig Genüge zu thun. Es giebt nun allerdings der Ausdruck „freiwillige Beiträge * leicht zu dem Jrrlhum Anlaß, daß der freie Wille hierbei ganz unbedingt walten und daß man je nach Belieben auch jede Bei tragszahlung ablehnen könne. Der Begriff selbst scheint jedem Zwange zu widersprechen. Aber schon da- Mandat vom 11. April 1772 kennt da- Institut der freiwilligen Armencassen- beiträge mit subsidiärer ZwangSbeiziehung; schon damals war nach § 5 deujeuigeu, die fortlaufende freiwillige Beiträge nicht gebe« wollten, ei- a»-emessener Bettrag odrigkeitSwegen aufzuerlegen. Eine gleiche, nur etwa- umfassendere und bestimmtere Vorschrift gilt noch jetzt nach ß 16 der Ammordnuug vom 22. Oct. 1840, wonach in jedem HeimathSbeurk „bei der Unterzeichnung und Sammlung freiwilliger Beitrage sämmtliche selbstständig« Ein wohner, soweit sie nicht selbst öffentlicher Unterstützung bedürfe», sowie die auswärtige» Besitzer von innerhalb jedes HeiumthSbezirkS gelegeneu bewohnbaren Grundstücken, mit alleiniger Ausnahme der am Orte in Garnison stehenden gemeinen Soldaten und Unter» offiziere, zur Mitleidenheit zu ziehen find. Die Bestimmung des Beitrags bleibt zwar eines Jeden Willkür überlaffen; daser« ledoch emzelne Personen die Berwilligung eines solchen ganz verweigern oder sich nur zu einer im Vergleich zu ihren Mitteln und zu den Bedürfnissen der Armencasse auffallend geringen Gabe verstehen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite