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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186306175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-06
- Tag1863-06-17
- Monat1863-06
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1863
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 168. Mittwoch den 17. Juni. 188». Bekanntmachung. L) Auf de« Platze vor der zweiten Bürgerschule dürfen vom L. Juli 1863 an keine Wagen, Karren oder sonstige Gegenstände ausgestellt werden. Derselbe ist vielmehr bis zum gedachten Tage vollständH zu räumen. Ausgenommen sind nur die Holzwagen, denen daselbst während der Meffen die Aufstellung in der bisherigen Weise bis auf Weiteres verstauet bleibt. 2) Die Aufstellung von Wagen oder Harre» (einschließlich der Kalkwagen) wird vom 1. Juli 1863 an lediglich auf dem Waageplatze unter den in gegenwärtiger Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen gestattet. Andere Gegenstände dürfen daselbst nicht aufgestellt werden. 3) Wer Wagen oder Karre« auf dem Waageplatze (2.) ausstellen will, hat sich vorher bei dem Platzaufseber oder dessen Gehilfen zu melden, die Zeit, für welche er den Platz in Anspruch nimmt, zu bezeichnen, dafür sofort die Gebühr in Gemäßheit nachstehenden Tarifs zu entrichten und sodann den ihm anzuweisenden Platz einzunehmen. Läßt er den Gegenstand über die angegebene Zeit hiuau- steheu, so hat er dem Tarif gemäß die betreffende Nachzahlung zu leisten. 4) Wer den ihm vom Platzaufseher oder dessen Gehilfen ertheilten Weisungen nicht uachkommt, mit der Zahlung der Gebühren länger als 24 Stunden im Rückstände bleibt oder sonst den Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, hat den Platz zu räumen und e- steht dem Rache oder seinen Organen frei, die Gegenstände auf Kosten desjenigen, der sie dort aufgestellt hat, zu entfernen. Die Gegenstände selbst dienen hierbei als Pfand für die verfallenen Gebühren und alle entstehenden Kosten. 5) E- bleibt Vorbehalten, die angemeldeten Wagen oder Karren, in Mangel eines geeigneten Raumes auf dem Waageplatze, von demselben zurückzuweisen. 6) Auf den Halteplatz der Omnibus leidet gegenwärtige Bekanntmachung keine Anwendung. Ebenso verbleibt es bei der bisherigen Einrichtung, wonach in der MessevSzeit leere Wagen, welche Meßgut nach Leipzig gebracht habe«, auf den Platz an der Johannis Arche gegen bestimmte Gebühr verwiesen werden. Nicht minder bewendet e- auch ferner bei der Art und Weife, wie bisher während der Meffen-zeit der Platz unter dem eisernen Ladeschuvpe» von den Spediteurs benutzt worden ist; im Uebrige» aber leidet auf die Letztere» gegenwärtige Bekanntmachung so wie insbesondere der nachstehende Tarif volle Anwendung. 7) Ueber jede in Gemäßheit des Tarifs geleistete Zahlung wird vom Platzaufseher oder dessen Gehilfen Quittung «»heilt. 8) ES ist dem Platzaufseher und dessen GehÜfen zur Pflicht gemacht, die auf dem Waageplatz aufgestellten Gegenstände bei Tag und bei Nacht zu beaufsichtigen und zu bewachen. Eine diesfallsige Vertretung-- oder Haftungsverbindlichkeit wird jedoch vom Rache nicht übernommen. Leipzig den 3. Juni 1863 Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlnßner. » Tarif. I. Austerhalb de- eisernen Schuppe«-: 1) für einen am Tage der Aufstellung wieder abfahrenden Wagen 1 Ngr. 5 Pf. 2) 3) 4) 3 1 Karren über Nacht stehenbleibevden Wagen, auf die Zeit bis zu 24 Stunde» - - - Karren, auf dieselbe Zeit II. Unter dem eisernen Schuppen: 1) für einen am Tage der Aufstellung wieder abfahrenden Wagen ...... 4 - 2) - - - - - - - - Karren 2 - 3) - - über Nacht stehevbleibenden Wagen, auf die Zeit bis zu 24 Stunden 8 - 4) - - - - - Karren, auf dieselbe Zeit ...... 4 - m. Für da- Laden, gleichviel ob austerhalb de- Schuppen- oder unter demselben, auster vorstehenden Sätzen: 8 " LSM"... 1 ^» s- «>- -- Verpachtung. isSjährige Nutzung der Kirsch-Anpflanzung auf der Berliner und Mockauer Straße vom Gerberthor an bi- an die Flur- Petscher Mark soll an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung mit Vorbehalt der Auswahl unter den Ltcitanten Die d grenze der Verpachtet werden. ES haben sich darauf Reslectireude Freitags de« LS. Auni Vormittag- S Uhr l, ihre Gel in der Marstall-Expedition einzufinden. Leipzig, den 16. Juni 1863. bote zu thun und sodann weiterer Nachricht zu gewärtigen. De- Rath- der Stadt Leipzig De-o«omte - Deputation. Verschiedene». Leipzig, 15. Juni. Auf der sächsisch-bayerischen Bahn find i« Laufe des gestrige» Sonntags 430 Personen, auf der thüringer 466. Personen und auf der Berliner Bahn 40 Personen mittelst TageSbiÜetS von hier aus befördert worden. (L. Nachr.) - Leipzig, 16. Suni. Auf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn NM DSU» find abend dm IS. und Sonntag früh den 14. mit Er, Statu trazng zwischen Leipzig, Dresden und Stanone«, 716 Personen ge fahren , und den Sonntag NachmittaaS-Extrazua nach Machern rc. haben 56 Person« benutzt. — Außerdem sind am Sonntag 580 TageSbilletS nach allen Stationen verkauft worden. New Yorks Straßen sind jetzt auf 16 deutsche Meile» Länge mit Pferdebahnen durchzogen, deren Anlage sammt Fuhrwerken
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