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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-06-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186306261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-06
- Tag1863-06-26
- Monat1863-06
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1863
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IN. pH. )s Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 177. Freitag den 26. Juni. 18«3. !r a. rum. »den. lt. Ussit. »aus. . de- aum. irre. Sdtn. orn. Ilord- isterd'. 1 20; 48'/,. ' Credir 5°/o rschles. a Pjd. Pfund 49'/« ez- - — Sepr.- 16 ! matt. itz,. Ein Nechtsflreit wegen eines Haiden Ueugroschens. Die meisten Processe werden um des Geldes willen geführt ; denn das Geld ist nun einmal der Nerv der Welt geworden, welcher alle Kräfte in Bewegung setzt, nach dessen Besitze jeder strebt, der in der Welt etwas gellen oder überhaupt nur existiren will; Geldliebe ist die mächtige Königin, welche Alt und Jung, Vornehm und Gering. Arm und Reich, ganze Völker und Fürsten mit großer, oft mit unumschränkter Macht beherrscht und da der Einzelne oder auch ganze Corporationen, Vereine u. s. w., deren Geldintereffe in Frage kommt, um letzteres zu wahren oder auf recht zu erhalten, ihr gutes oder vermeintliches Recht nicht — was bisweilen Völker und Fürsten thun — mit dem Schwerte in der Hand ausfechten können, so bleibt ihnen eben nichts übrig, als die Hülfe des Richters anzurufen und dazu sich eines Sachwalters zu bedienen, der für die Einleitung und Fortstellung des ProcesseS Sorge trägt. Ein zweiter Motor, der die Federn der Richter, Advocaten und Schreiber in Bewegung setzt, ist die Rechthaberei oder auch falsches Ehrgefühl. Denn der Bauer, welcher ein- selbft zu tragen. Mit diesem Ansprüche wurde Kläger, wie schon bemerkt worden, von dem Proceßgerichte abgewiesen und in Er stattung der Proceßkosten verurtheilt, diese Entscheidung auch vom königl. Appellationsgerichte zu Budissin (November 1862) auf Klägers Berufung bestätigt. Letzteres bemerkte zu Motivirung seines Urthels, bei Beantwortung der Frage, wer in einem Falle der vorliegenden Art die Verbindlichkeit zu Uebertragung des Porto'S auf sich lade, erscheine lediglich der Umstand maßgebend, daß der Empfänger eines unfrankirt abgesendeten Briefes zu dessen An nahme nicht verpflichtet, sondern berechtigt sei, denselben unerösfnet zurückzugeben und hierdurch den ihm angesonnenen Verlust von sich abzuwenden, wogegen, wenn er dies nicht thue, die Folgen des durch die Annahme des Briefes factisch kundgegebenen Einver ständnisses mit der unfrankirt geschehenen Absendung desselben un zweifelhaft ihn treffen, ohne daß auf den Inhalt des Briefes an sich etwas ankomme. Gegen die Richtigkeit dieser Entscheidung ließen sich zwar Be denken mancherlei Art geltend machen, allein eS ist hier nicht der Ort, dieselben weitläuftig zu entwickeln; . eS galt hier nur, an einem eclatanten Beispiele — deren aus der Leipziger Bazatell- mal in der Hitze der Leidenschaft dem GntSvachbar, der sein Feld noch Hunderte zu Dienste stehen würden — einen Beleg Rechtsstreitigkeiten Eigennutz Selbstsucht, Laune werfen", und wegen eine« Objecte«, an sich so gering,'daßI °d-r Eigensinn. Rechthaberei oder Strntsucht als die eigentlichen sich kaum nach Pfennige» abschätze» läßt, beginnt «in Rechtsstreit,! Triebfedern de« Vorgehen« auf dem Wege der Justiz zu gelten welcher nicht allein für die streitenden Theile in der Regel äußerst I haben, kostspielig wird, sondern auch, waS leider gewöhnlich nicht in An-' schlag kommt, den VerlM eines TheileS ihres Seelenfriedens und bisweilen lebenslängliche Verfeindung untereinander im Gefolge hat. WaS sagt man aber dazu, daß kürzlich sogar ein Proceß wegen eines PortoverlagS von 5 Pfennigen eingeleitet und zur Entscheidung zweier Instanzen gebracht worden ist? Welches Motiv dürfte da wohl der Kläger gehabt haben, der sich nicht cheute, wegen einer solchen Kleinigkeit die Zeit der so viel be tten Richter in Ansvru " Stadttheater. Als dritte Gastrolle gab Fräulein Pellet am 24. Juni das Lorle in dem immer wieder gern gesehenen Schauspiel „Dorf und Stadt". Die Darstellerin bewährte sich auch in dem Genre der dramatischen Dorfgeschichte als ein bedeutendes Talent und als fertige Künstlerin.. Die poetische Gestalt des anmuthigen Natur- kindeS aus dem Schwarzwald brachte Fräulein Pellet so ge- ichter in Anspruch zu nehmen, dabei aber mindestens _ . _ . , . o viel Thaler aufs Spiel zu setzen, als er Pfennige vom Gegner I winnend und das Gemüth ansprechend zur Anschauung, daß man erlangen konnte? Wir wissen nicht, ob derselbe ein Rechthaber I auch diesmal wieder daS lebhafteste, tiefer gehende Interesse für war, oder aus Uebermuth den Gegner in Kosten bringen, oder I das Lorle fassen mußte Wir wollen dieser Leistung gegenüber sich nur auf eigenthümliche Weise Rechtsbelehrung verschaffen wollte, I damit keinen Tadel aussprechen, wenn wir sagen, daß Fräulein so viel ist aber gewiß, daß ihm die letztere zwar zu Theil wurde. I Pellet uns vorzugsweise in den ernsten Momenten der Rolle, er jedoch nicht als Sieger aus dem Streite hervorging, sondern > bei den fast schon tragischen Eovflicten mit den das Lorle um seine Proceßsucht mit Bezahlung der Kosten büßen mußte. »gebenden Verhältnissen und Personen, also namentlich in der Der Rechtsfall selbst ist nicht^ganz ohne allgemeines Interesse I zweiten Abtheilung des Stücks, am meisten jene höhere Befriedr- und jeder Leser dieses Blattes kann in die Lage des Klägers I gung gewährte, welche man von einer wahrhaften Kunstleistung kommen und sich fragen, ob eS gut gethan sei, wegen eines Ver-l empfangen muß Es ist das in dem innern Wesen ihres Talents lag« von 5 Pf. sich mit einem Dritten in Weitläuftigkeiten ein-1 begründet. — Der sehr vorteilhafte Totaleindruck der Leistung Massen, daher wird eine kurze Mittheilung des Falle- nicht von! konnte für uns wenigsten- dadurch nicht beeinträchtigt werde», daß ' ' die Darstellerin des schwäbischen Dialekt- nicht vollständig mächtig ist. F. Gleil der Hand gewiesen werden. ^ meldete gegen S. bei einem oberlausitzer GerichtSamt im August vorigen Jahres einen Anspruch auf Erstattung von fünf Pfennigen verlegten PostgeldeS an, zu dessen Begründung er au- ttt Omnibus^ Angelegenheit. Von Vielen, die den Omnibus benutzen, ist wiederholt Klage über da- lästige Rauchen und die Ausnahme von Hunde» in dem : Wagen aefül von führte, Beklagter habe ihm im Juli vorher einen gleichzeitig iw Originale überaebenen Brief, worin er in einer zwischen ihnen anhängige^Rechtssache ihm Vergleichsvorschläge gemacht habe, ohne von ihm dazu veranlaßt worden zu sein, unfrankirt durch die Post I Innern der Wagen geführt worden; eS ist allerdings arg, wie Übersendet, er, Kläger, aber dafür 5 Pf. Porto zu bezahlen gehabt. lost in dieser Beziehung gegen Sitte und Anstand gesündigt wird Da- Faetische de- KlageanbringenS gestand Beklagter zu, ver- > und wir sind hierin noch weit zurück im Vergleich zu andern große» ^ nr-rr—— <" ^ ... . -c Neuheit des nuug getrage»
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